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Arbeitsminister verkündet: Hartz IV Sanktionen müssen bestehen bleiben

Gefangener hinter Gittern

Als das Bundesverfassungsgericht Sanktionen für verfassungswidrig erklärte, atmeten viele Hartz IV Empfänger erleichtert auf. Wie viele Opfer das System Hartz IV bis dato gefordert hatte, ist nicht in Zahlen zu bemessen – der Karlsruher Richterspruch ließ jedoch in vielen eine Art vorsichtigen Optimismus aufkommen. Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann sieht das Urteil jedoch mit ganz anderen Augen.

NRW-Arbeitsminister spricht sich für Sanktionen aus

Die Kürzung des Hartz IV Regelsatzes von mehr als 30 Prozent ist menschenunwürdig, so urteilte das Bundesverfassungsgericht im November vergangenen Jahres. In der Politik scheint diese Auffassung jedoch nicht jeder zu teilen. NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat sich nun in Düsseldorf gegen den Wegfall der vollständigen Hartz IV Sanktionen ausgesprochen. Für ihn sind die Leistungskürzungen ein wichtiger Bestandteil des Hartz IV Systems.

Vollständige Sanktionierung bei fehlender Mitwirkung

„Wenn eine verweigerte Mitwirkung keine Folgen hat, läuft das System leer“, so Laumann in Anfang der Woche in Düsseldorf. Bei fehlender Mitwirkung seitens der Leistungsbezieher solle es bestenfalls auch künftig möglich bleiben, ihnen die staatliche Unterstützung vollständig zu entziehen. Im Extremfall seien vollständige Kürzungen der Hartz IV Leistungen auch seitens des Verfassungsgerichts für rechtens erklärt worden, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Arbeitsminister aus NRW, Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern.

Sanktionen bei Jobverweigerung

Sollten sich Leistungsbezieher also weigern, an Maßnahmen der Jobcenter teilzunehmen oder aber Jobangebote konsequent ablehnen, wäre eine Sanktionierung von mehr als 30 Prozent denkbar, so ein Sprecher des Düsseldorfer Ministeriums. Für Christian Woltering, Geschäftsführer des Paritätischen NRW, ist dies nicht hinnehmbar: „Menschen die existenzsichernden Leistungen vollständig zu sanktionieren, ist nicht nur arbeitsmarktpolitisch unsinnig, es verstößt auch gegen die Menschenwürde“. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts müsse aus seiner Sicht in jedem Fall geachtet werden.

Titelbild: karanik yimpat/ shutterstock.com