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Hartz IV: Jobcenter muss für Bekämpfung von Insekten zahlen

Kammerjäger

Ungeziefer und Schädlinge in der Wohnung sind nicht nur ekelig, sondern können auch gefährlich werden. Sind sie erstmal zur Plage geworden, wird man sie ohne Hilfe nur schwer wieder los – die ist allerdings nicht billig. Der Hartz IV Regelsatz reicht nicht aus, um die professionelle Schädlingsbekämpfung zu bezahlen, deshalb hat ein Gericht nun entschieden, dass das Jobcenter diese Kosten künftig übernehmen muss.

Bettwanzen in der Wohnung

Hintergrund war der Bettwanzenbefall in der Wohnung einer jungen Familie. Die 23-jährige Mutter lebte mit ihren zwei Kindern in einer etwa 40 Quadratmeter großen 2-Zimmer-Wohnung und bezog Hartz IV Leistungen. Da sie in ihrem Bett und in den Betten ihrer Kinder Bettwanzen fand, beauftragte sie ein Unternehmen mit der Bekämpfung der Schädlinge. Am 04.10.2019 beantragte sie beim Jobcenter die entsprechende Kostenübernahme und legte dafür einen Kostenvoranschlag der Firma in Höhe von 1.700 Euro vor. Hierbei wies sie ebenfalls darauf hin, dass bei der thermischen Schädlingsbekämpfung gesonderte Stromkosten entstehen könnten.

Jobcenter lehnt Antrag ab

Der Vermieter der jungen Frau weigere sich, die Kosten zu übernehmen. Aus seiner Sicht sei die Frau selbst für die Insekten verantwortlich, da in dem Mietshaus noch nie Bettwanzen aufgetreten seien. Auch das Jobcenter lehnte den Antrag der Frau auf Kostenübernahme ab, da die Leistungen als Pauschale im Regelsatz miteinkalkuliert seien. Ferner gehöre die Entfernung von Ungeziefer nicht zu den Leistungen der KdU. Die Frau erhob daraufhin Widerspruch und der Fall ging vor das Sozialgericht Reutlingen (Urteil v. 13.11.2019, Az.: S 4 AS 2464/19).

Sozialgericht urteilt im Sinne der Antragstellerin

Die Ungezieferplage entwickelte sich für die junge Mutter mehr und mehr zum Albtraum. Es sei „absolut eklig, jede Nacht von Bettwanzen angezapft zu werden“ und sie sei es leid, jeden Morgen bei sich und ihren Kindern die Bisse der Tiere zu zählen. Das Sozialgericht urteilte im Sinne der Frau. Der Bettwanzenbefall sei kein „hinnehmbarer Zustand“, da die Bisse der Tiere zu bakteriellen Infektionen führen könnten. Des Weiteren sei auch die damit einhergehende psychische Belastung nicht zu vernachlässigen. Die mit der Beseitigung der Schädlinge verbundenen Kosten seien vom Jobcenter vollständig zu übernehmen.

Titelbild: Elnur/ shutterstock.com