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Erbarmungslos: Statistik beweist Härte von Hartz IV Sanktionen

Trauriger Mann

Das Leben am Existenzminimum ist unerbittlich hart. Das wissen 4,1 Millionen Leistungsempfänger in Deutschland genau. Doch der Alltag von Hartz IV Empfängern kann durch Kürzungen des sowieso schon geringen Hartz IV Regelsatzes noch um ein Vielfaches erschwert werden. Eine Anfrage an den Bundestag bietet nun einen Einblick in die bittere Realität der Hartz IV Sanktionen.

132.000 Sanktionen monatlich

Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der LINKEN beweist jüngst, dass im Jahr 2018 monatlich etwa 132.000 Hartz IV Empfänger sanktioniert wurden. Knapp 20 Prozent der Sanktionierten mussten dabei mit Kürzungen von einem Drittel des Regelsatzes oder mehr leben. Für die Mehrheit der Sanktionierten fielen die Kürzungen weniger hart aus: 43 Prozent der Betroffenen mussten mit 10 Prozent weniger Geld monatlich auskommen – dies entspricht einer Kürzung des Regelsatzes um 41,60 Euro. Doch auch geringe Kürzungen des monatlichen ALG II Bezuges können für Hartz IV Empfänger einen wesentlichen Unterschied machen.

Gründe für Sanktionen

Nach aktueller Rechtslage können Sanktionen gemäß § 31 SGB II verhängt werden, wenn der betreffende Leistungsbezieher gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt oder sozialwidriges Verhalten an den Tag legt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Hartz IV Empfänger vom Jobcenter anberaumte Termine nicht wahrnehmen oder aber zumutbare Arbeitsangebote ablehnen.

Viele Vollsanktionierte

Für einige Hartz IV Empfänger erwies sich das Sanktionsregime im Jahr 2018 als besonders fatal: ihnen wurden sämtliche Bezüge gestrichen. Insgesamt rund 7.000 Leistungsbezieher wurden vollsanktioniert. Für Betroffene erwies sich diese erbarmungslose Sanktionspraxis als unerträglich hart. Ende 2019 entschied das Bundesverfassungsgericht nach herber Kritik von Sozialverbänden und Menschenrechtsorganisationen gegen das Fortbestehen von vollständigen Hartz IV Sanktionen.

Sanktionen von über 30 Prozent verfassungswidrig

Anfang November 2019 erklärte das Verfassungsgericht jedoch Sanktionen von über 30 Prozent des Regelsatzes für verfassungswidrig. Ein entsprechendes Gesetz soll laut Arbeitsminister Hubertus Heil dieses Jahr folgen. Für die Linke ist das jedoch nicht genug:

„Ein Minimum unter dem Existenzminimum gibt es nicht. Daher: Weg mit allen Sanktionen bei Hartz IV und den Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe“, so Linken-Chefin Katja Kipping gegenüber der dpa.

Titelbild: kurhan/ shutterstock.com