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Hohe Strafe: Familienvater wegen Hartz IV Zuverdienst verurteilt

Trauriger Mann in Handschellen

Seit ihrer Einführung vor 15 Jahren hat die Hartz IV Maschinerie schon so manches Opfer gefordert. Zuletzt erregte der Fall eines jungen Familienvaters aus Lüdenscheid Aufsehen: Er wurde von einem Gericht verurteilt, weil er seinen Hartz IV Regelsatz geringfügig aufbessern wollte.

Familienvater habe Jobcenter „betrogen“

Bei den Summen handele es sich um Kleinstbeträge, so die Meinerzhagener Zeitung. Doch für den 29-Jährigen Vater wurden diese verhältnismäßig kleinen Summen zum Verhängnis: Ihm wird nun Leistungsbetrug vorgeworfen. Er sei dem Jobcenter im Märkischen Kreis gegenüber seiner Auskunftspflicht nicht nachgekommen und habe so 428,50 Euro erwirtschaftet – ohne Wissen der Behörde.

Zuverdienst in Probearbeit

Der Angeklagte und seine Frau bildeten eine Bedarfsgemeinschaft, die durch das Jobcenter unterstützt wurde. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft habe er sich einen unrechtmäßigen Zuverdienst erlaubt: „Ich habe nur eine Woche zur Probe gearbeitet“, rechtfertigt sich der 29-Jährige. Dies habe er einen Sachbearbeiter des Jobcenters wissen lassen. Für die zuständige Richterin kein Grund zur Verheimlichung der Einnahmen: „Aber dass Sie Geld für die Probearbeit kriegen, haben Sie nicht angezeigt.“ Der Familienvater zeigt sich reumütig: „Ich habe einen Fehler gemacht, aber 200 EUR im Monat dürfe man doch dazuverdienen”.

Einnahmen höher

Die Richterin wies ferner darauf hin, dass Einnahmen dem Jobcenter gegenüber nicht verschwiegen werden dürften. Im Übrigen seien die Einnahmen etwa doppelt so hoch gewesen, wie der Betrag, den der vorbestrafte Beklagte zunächst zugegeben hatte. Da seine Ehefrau ebenfalls zeitweise einer Beschäftigung nachging, seien dem Jobcenter Schäden in Höhe von 551,05 Euro entstanden.

Bewährungsstrafe für Familienvater

Die Richterin verhängte eine 8-monatige Bewährungsstrafe für den Familienvater. Die Richterin wörtlich: „Das war Arbeitsentgelt und nicht irgendein Geburtstagsgeschenk“. Zusätzlich wurde ihm eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro aufgetragen, die er einer gemeinnützigen Einrichtung überweisen soll. Ein verhältnismäßig hartes Urteil, das vor dem Hintergrund der geringen Freibeträge nachdenklich stimmt.

Amtsgericht Lüdenscheid, Aktenzeichen wird nachgetragen

Titelbild: Alexander Raths/ shutterstock.com