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Jobcenter darf Flaschenpfand nicht auf Hartz IV anrechnen

Hartz IV Pfandflaschen sammeln

Deutschland ist ein reiches Land, so sagt man. Hier müsse niemand hungern und für jeden sei gesorgt, heißt es häufig. Doch auch hierzulande müssen Menschen mit geringen Renten oder keinem Einkommen in vielen Fällen erfinderisch werden, um sich über Wasser zu halten. So ergeht es auch einer wohnungslosen Frau aus Düsseldorf, die mit dem Sammeln von Pfandflaschen ihren Lebensunterhalt bestreiten muss. Das Jobcenter hatte ihren Antrag auf Hartz IV abgelehnt. Vor Gericht konnte sie sich nun endlich ihren Hartz IV Anspruch erstreiten (AZ: S 37 AS 3080/19).

Jobcenter lehnt Hartz IV Antrag ab

Die Düsseldorferin ohne Wohnung, Einkommen oder Vermögen hat beim Jobcenter einen Hartz IV Antrag gestellt. Mit Hinweis auf widersprüchliche Angaben zu ihren Wohnverhältnissen wurde der Antrag jedoch abgelehnt. Zunächst war unklar, wo genau die Frau übernachten würde. Das Gericht klärte die Unklarheiten und ließ verlauten, dass die Frau in keiner Bedarfsgemeinschaft leben würde. Stattdessen nächtigte die Dame regelmäßig auf dem Wohngrundstück der Mutter ihres ehemaligen Lebensgefährten. Mit dem Sammeln von Pfandflaschen fand sie einen Weg, irgendwie über die Runden zu kommen.

Flaschensammlerin erkämpft sich Hartz IV Anspruch vor Gericht

Nachdem ihr Anspruch auf Hartz IV abgelehnt wurde, ging die 53-jährige Frau vor Gericht. Das Düsseldorfer Sozialgericht sprach ihr in seiner Entscheidung Anspruch auf den Hartz IV Regelbedarf zu. Für ihre Tochter erhält die Frau regelmäßig Kindergeld, welches jedoch angerechnet werden müsse. Die Einnahmen aus dem Sammeln von Pfandflaschen seien mit etwa 100 Euro monatlich allerdings so gering, dass diese anrechnungsfrei blieben.

Das Urteil ist bis jetzt noch nicht rechtskräftig.

Urteil: Sozialgericht Düsseldorf, 08.01.2019, AZ: S 37 AS 3080/19

Titelbild: Mykola Churpita / shutterstock.com