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Hartz IV: Höhere Mietobergrenzen ab 01.01.2020

Mehrfamilienhaus - Mietobergrenzen Hartz IV

Hartz IV setzt sich aus den deutschlandweit einheitlichen Regelsätzen zusammen und den variablen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU), bestehend aus Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten. Die angemessenen KdU variieren je nach Gebiet und müssen regelmäßig den Wohnungsmärkten angepasst werden. Mit gutem Beispiel geht jetzt der Kreis Kleve voran: Für 2020 steigen dort die Mietobergrenzen bis zu Sieben Prozent. 

Neue Berechnung führt zu höheren Mietobergrenzen

Die neuen Mietobergrenzen sind das Ergebnis einer wissenschaftlichen Analyse zur Ermittlung der Mietobergenzen, die der Kreis nach den letzten Jahren auch für dieses Jahr in Auftrag gegeben hatte. Die angewendete Methode entspräche den Bedingungen, die vom Bundessozialgericht (Urteil vom 30.01.2019, B 14 AS 11/18 R) als Grundlage eines „schlüssigen Konzepts“ (auch gemäß § 22 SGB II und § 35 SGB XII) zur Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft festgelegt wurden.

Angemessene Bruttowarmmiete in € für den Kreis Kleve ab 2020

Zum Kreis Kleve gehören folgende 16 Städte, die von den neuen Mietobergrenzen profitieren dürfen: Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Issum, Kalkar, Kerken, Wallfahrtsstadt Kevelaer, Kleve, Kranenburg, Rees, Rheurdt, Straelen, Uedem, Wachtendonk und Weeze. Ab 1. Januar gelten dort die neuen Mietobergrenzen, womit für Einwohner der oben genannten Städte höhere Mieten vom Jobcenter übernommen werden.

Vergleichsraum

1 Pers. Haushalt 2 Pers. Haushalt 3 Pers. Haushalt 4 Pers. Haushalt 5 Pers. Haushalt je weitere Person
1. Nordost 480 (450) 570 (540) 660 (640) 760 (750) 880 (840) 100 (98)
2. Nordost 450 (430) 530 (500) 640 (620) 740 (700) 820 (820) 93 (98)
3. Mitte Nord 440 (430) 530 (510) 640 (630) 720 (700) 820 (800) 96 (93)
4. Mitte Süd 450 (420) 550 (550) 650 (640) 770 (730) 820 (800) 93 (96)
5. Geldern 460 (450) 560 (540) 660 (650) 770 (730) 870 (830) 103 (95)
6. Süd 430 (410) 540 (530) 640 (620) 790 (700) 850 (780) 108 (93)

Die eingeklammerte Beträge gelten noch bis zum 31.12.2019. 

Titelbild: Just dance / shutterstock.com