Das Bundeskabinett hat dem Verordnungsentwurf vom Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am 18.09.2019 zugestimmt und damit eine Hartz IV Anpassung um knapp 1,88 Prozent für 2020 beschlossen. Der Staat lässt sich die Erhöhung der Leistungen etwa 450 Millionen Euro kosten.
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Mehr Hartz IV ab 2020
Es ist beschlossen: Auch 2020 erhalten Langzeitarbeitslose wieder höhere Leistungen vom Jobcenter. Alleinstehenden stehen zukünftig 8 Euro monatlich mehr zu. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten 7 Euro mehr Hartz IV und ebenso sollen Kinder und Jugendliche mit 5-6 Euro mehr Geld ein wenig profitieren können.
Dadurch ergeben sich die folgenden neuen Regelsätze für 2020:
Neuer Regelsatz 2020 | 2019 | |
Alleinstehende | 432,00 Euro | 424,00 Euro |
Partner in Bedarfsgemeinschaft | 389,00 Euro | 382,00 Euro |
Kinder 14 bis unter 18 Jahre | 328,00 Euro | 322,00 Euro |
Kinder 6 bis unter 14 Jahre | 308,00 Euro | 302,00 Euro |
Kinder 0 bis 5 Jahre | 250,00 Euro | 245,00 Euro |
Auszahlung für Januar 2020 bereits im Dezember
Mit der ersten Auszahlung der neuen Regelsätze können Hartz IV Empfänger bereits Ende Dezember rechnen, da die Leistungen immer im Voraus für den Monat der Hilfebedürftigkeit ausgezahlt werden müssen (§ 42 SGB II). Ende Januar 2020 wird dann entsprechend der Regelsatz für den Monat Februar auf das Konto des Hartz IV Empfängers überwiesen. Je nach Bearbeitungsdauer und Art des Kreditinstituts kann das Geld noch am selbigen Tag auf dem eigenen Konto sein oder erst am folgenden oder darauffolgenden Werktag verzeichnet werden.
Hartz IV Sätze und Preisentwicklung
Die Anpassung der Regelsätze findet seit 2010 anhand der Preis- und Nettolohnentwicklung statt. Trotz der regelmäßigen Hartz IV Erhöhungen, können die Bedarfe die Preissteigerungen jedoch nicht vollständig auffangen. Die jährlichen Erhöhungen sind damit meist nur „ein Tropfen auf dem heißen Stein“.
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