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Grundrente beschlossen: Wer profitieren darf und wer nicht

Grundrente

Die GroKo-Regierung hat die Grundrente beschlossen, welche im Kampf gegen die Altersarmut dienen soll. Ab 1.01.2021 soll sie kommen und etwa 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen unterstützen. Kritiker sind sich jedoch einig, dass das Vorhaben der Bundesregierung an mehreren Hürden scheitern könnte.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Die Grundidee besagt, dass Menschen die ihr leben lang gearbeitet haben, im Alter mehr Geld als nur die Grundsicherung zur Verfügung haben sollen. So sollen Rentner die mindestens 35 Beitragsjahre eingezahlt haben, zukünftig Anspruch auf den vollen Satz der Grundrente haben. Alle anderen müssen mit Abschlägen entsprechend der fehlenden Beitragsjahre rechnen. Pro Beitragsjahr gibt es eine bestimmte Anzahl an Entgeltpunkten, die sich nach der Einkommenshöhe richten.

Gezahlt werden soll 80 % der Rente, die ein Durchschnittsverdiener in dieser Zeit erwirtschaftet. Anstatt einer Bedürftigkeitsprüfung soll eine Einkommensprüfung sicherstellen, dass nur hilfebedürftige Menschen Grundrente bekommen.

Wer zahlt für die Grundrente?

Die geschätzten Kosten für die Grundrente belaufen sich auf 1,5 Milliarden Euro. Allerdings betont die Regierung, dass Arbeitnehmer keine Einbußen durch höhere Steuern befürchten müssen. Stattdessen will der Staat den Zuschuss an der Rentenkasse erhöhen und 2021 die Finanztransaktionssteuer einführen. Dabei handelt es sich um eine Steuer auf Aktien und Anleihenhandel an der Börse, die künftig einen Großteil der Kosten für die Grundrente tragen soll.

Kritik an der neuen Rente

Den Plänen der Großen Koalition stehen Viele jedoch kritisch gegenüber. Der Opposition, der Linkspartei und den Grünen gehen die Pläne zur Grundrente nicht weit genug. Außerdem sei die Hürde von 35 Jahren Beitragsjahren zu hoch angesetzt, weswegen die Grünen eine Absenkung auf 30 Beitragsjahre fordern.

Wirtschaftsverbände und die Union sind davon überzeugt, dass das Konzept zu einem Systemkollaps in der Rentenversicherung führen würde und auch die Deutsche Rentenversicherung zweifelt an der Umsetzbarkeit der Grundrente: Der geplante Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden, die Ermittlung der vorgesehen 35 Jahre Beitragsleistung und der geplante Startzeitpunkt der Grundrente, sei nicht umsetzbar.

„Angesichts mehrerer Millionen laufender Renten, die zu prüfen wären, ist der relativ kurze Zeitraum bis zum 1. Januar 2021 für Entwicklung und Einsatz einer voll automatisierten Lösung aus Sicht der Rentenversicherung problematisch“, erklärt Gundula Roßbach, Präsidentin der deutschen Rentenversicherung.

Titelbild: mrmohock / shutterstock