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Juso-Chef will über Abschaffung aller Hartz IV Sanktionen abstimmen

Vor einigen Tagen hat das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil gesprochen: Hartz IV Sanktionen wurden teilweise für verfassungswidrig erklärt (Urt. v. 05.11.2019, Az. 1 BvL 7/16). Regelsatzkürzungen bei Pflichtverletzungen um 60 Prozent oder Vollsanktionen sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Sanktionen um 30 Prozent wurden hingegen legitimiert. Der Urteilsspruch löste erneut eine Grundsatzdebatte über Hartz IV aus, an welcher sich aktuell auch Juso-Chef Kevin Kühnert beteiligt. Ihm geht die Entscheidung nicht weit genug, weswegen er jetzt die Abschaffung aller Hartz IV Sanktionen fordert. 

Kühnert will über Hartz IV Sanktionen abstimmen lassen

„Wie wir mit den verbleibenden Sanktionen umgehen, das entscheidet der SPD-Bundesparteitag im Dezember“, sagte Kühnert gegenüber der Rheinischen Post. Die Jusos werden dann beantragen, dass zukünftig alle Sanktionen abgeschaffen werden. Stattdessen solle „Förderung, Ermutigung und den Rechtsanspruch auf Qualifizierung und Weiterbildung“ in den Mittelpunkt gestellt werden, so Kühnert.

„Reparaturen von Haushaltsgeräten, Rückforderungen von Kleinstbeträgen, aberwitzige Abzüge bei Zuverdiensten – insbesondere die kleinen Ungerechtigkeiten des Hartz-Alltags drangsalieren die Leistungsempfänger und untergraben das Vertrauen in einen gerechten Sozialstaat“,

erklärt er im Interview mit RP-Online und betont „Hier sind Änderungen unmittelbar geboten, bevor wieder Gerichte tätig werden müssen.“

„Hartz IV System atmet idiologischen Geist einer längst vergangenen Zeit“

Zwar sieht Kühnert das Urteil positiv und betont, dass das Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Beitrag geleistet habe. Jedoch würde „das Hartz IV Systen den idiologischen Geist einer längst vergangenen Zeit atmen“ und sei damit stark renovierungsbedürftig. Zwar erwarte er mit der Union Hartz IV nicht gänzlich abschaffen zu können, jedoch möchte er zumindest die Sanktionen zur Abstimmung auf den Tisch bringen.

Der kompletten Abschaffung von Hartz IV Sanktionen steht die Union hingegen kritisch gegenüber: „Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen im Bereich des Arbeitslosengelds II insgesamt nicht in Frage stellt. Denn zu einem System der staatlichen solidarischen Unterstützung gehören auch Mitwirkungspflichten der Unterstützungsempfänger“, erklärt Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe der Rheinischen Post. „Eine völlige Abschaffung der Sanktionen ist mit uns dabei nicht zu machen“, betont Gröhe dabei ausdrücklich. 

Titelbild: Guitarfoto studio / shutterstock.com