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Steht Hartz IV kurz vor dem Ende?

Das Hartz IV System ist auf dem Grundsatz Fördern und Fordern aufgebaut, wobei Hartz IV Sanktionen ebenso als unverzichtbare Basis des Systems gelten. Über die Rechtmäßigkeit der Sanktionspraxis entscheidet jetzt das Bundesverfassungsgericht. Was bedeutet das aber für Hartz IV?

Bundesverfassungsgericht entscheidet über Teil der Sanktionen

Am 05. November entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, ob Sanktionen bezüglich Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen gegen die Verfassung und gegen die Menschenwürde (Artikel 1, Absatz 1 Grundgesetz) verstoßen. Für nicht wahrgenommene Termine fallen beispielsweise 10 Prozent der Regelsatzleistung für bis zu drei Monaten weg.

Abgelehnte Jobangebote kosten 30 Prozent der Leistungen und wird im selben Jahr zusätzlich eine Weiterbildungsmaßnahme abgebrochen, darf das Jobcenter sogar 60 Prozent der Gelder streichen. Übrig bleibt weniger als das gesetzliche Existenzminimum. Im schlimmsten Fall verhängt das Jobcenter eine Vollsanktion, etwa bei Verweigerung eines erneuten Bewerbungstrainings, wobei nicht einmal mehr die Kosten für die Unterkunft gezahlt werden. Viele Betroffenen verlieren durch diese Praxis ihre Wohnungen und rutschen in die Obdachlosigkeit.

Was kommt nach den Hartz IV Sanktionen?

Das Sozialgericht Gotha hält Sanktionen grundsätzlich für verfassungswidrig. Der Beschluss (26.05.2015 – Az.: S 15 AS 5157/14) aus Gotha dient als Vorlage für die Verhandlung am Dienstag. Zwar wird nicht über das gesamte Hartz IV System geurteilt, doch steht und fällt dieses mit den Sanktionen. Sollten die oben genannten Sanktionen als verfassungswidrig anerkannt werden, müssen neue Lösungen her. Ob Hartz IV Sanktionen dann endlich vollständig abgeschafft werden oder eine dem Urteil angepasste Sanktionspraxis ausgearbeitet wird, ist noch offen.

Allerdings würde das Druckmittel und die Disziplinierungsmaßnahme des Jobcenters seine Wirkung verlieren und die Basis des Hartz IV Systems gewaltig bröckeln. Hubertus Heil (Arbeits- und Sozialminister) sieht als Alternative zum Status Quo vor, Vollsanktionen abzuschaffen, die Kosten der Unterkunft von Sanktionen ausschließen und die Sonderregelungen für U25 Jährige zu streichen.

Am kommenden Dienstag, den 05.11.2019, werden wir Sie über alle Entwicklungen in Karlsruhe auf unserer Facebookseite live informieren.

Titelbild: Donald Tong / shutterstock.com