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Klimazuschuss für Hartz IV Wohnungen

Die Mietkosten von Hartz IV Empfängern sollen ab Oktober höher bezuschusst werden. Im Rahmen eines „Klima-Bonus“ soll gewährleistet werden, dass sich Leistungsbezieher zunächst nur aus dem Raum Berlin modernisierten Wohnraum mit effizienten Heizungen und gedämmten Wänden leisten können.

Erhöhung des Mietzuschusses für Berliner

Der Mietzuschuss für die rund 325.000 Berliner Bedarfsgemeinschaften wird pro Person um 31 Euro erhöht. Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) sieht das gelassen: „Auf der anderen Seite ergeben sich ja Einsparungen bei den Heizungen“.

Für das Jobcenter bedeutet der Klimazuschuss also eine Erhöhung der KdU um mindestens 3,7 %, bei einem 5-Personen-Haushalt sogar um bis zu 6,7 %.

Neue Richtwerte für Mietkosten

Im Detail sehen die neuen Richtwerte für die Übernahme der Bruttokaltmieten folgendermaßen aus:

1 Person (50 qm) = 421,50 Euro (vorher: 404 Euro)

2 Personen (60 qm) = 495 Euro (vorher: 472,20 Euro)

1 Alleinerziehende/r und 1 Kind (65 qm) = 509,60 Euro (vorher: 491,40 Euro)

3 Personen (80 qm) = 627,20 Euro (vorher: 604,80 Euro)

4 Personen (90 qm) = 705,60 Euro (vorher: 680,40 Euro)

5 Personen (102 qm) = 848,64 Euro (vorher: 795,60 Euro)

Weitere Verbesserungen

Hinzu kommt, dass auch die Heizkosten anhand des bundesweiten Heizkostenspiegels im vierten Quartal 2019 angepasst werden sollen. Damit soll auch erreicht werden, dass einkommensschwache Familien bzw. Leistungsbezieher in ihrer Wohnung bleiben können.

Außerdem soll bedürftigen Paaren, die in einer zu teuren Wohnung leben, zukünftig eine Wohnung vom 65 qm anstatt von 60 qm zu Grunde gelegt werden. Dies wirkt sich für Hartz IV Empfänger positiv auf die Berechnung der Wirtschaftlichkeit aus. Breitenbach betrachtet die Anhebung der Richtwerte als Notwendigkeit: „Wir wollen, dass auch die Menschen, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, in ihren Wohnungen bleiben können und nicht an den Rand der Stadt gedrängt werden.“

Unterstützung von Wohnungslosen

Familien ohne festen Wohnsitz dürfen ihre Richtwerte bzgl. Wohnungsgröße und Mietkosten zukünftig um bis zu 50 % überschreiten. Eine Übernahme dieser Mietkosten würde sich immer noch günstiger gestalten, als die Subventionierung eines Aufenthalts in entsprechenden Pensionen.

Titelbild: Marcus Lenk/ unsplash.com