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Hartz IV: Blinde Sanktionswut gegen Alleinerziehende

Trauriger Junge im Arm seiner Mutter

Ein Kind alleine großzuziehen ist nicht einfach – schon gar nicht, wenn der Staat die Lebensgrundlage kürzt. Zum nahenden Jubiläum des Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV im Januar 2020, hat die Linke im Bundestag eine Anfrage zur Bilanz von Hartz IV Sanktionen bei Alleinerziehenden gestellt. Die Ergebnisse waren besorgniserregend.

Alleinerziehende deutlich häufiger sanktioniert

Im Jahr 2018 wurden rund 72.000 alleinerziehende Hartz IV Empfänger sanktioniert. 2007 lag die Zahl noch bei 48.000. Der Anstieg um 24.000 lässt sich auch nicht durch die Zahl der alleinerziehenden Leistungsempfänger insgesamt rechtfertigen. Die ist in dieser Zeit um fast 79.000 zurückgegangen. 2007 lag die Zahl der alleinerziehenden Hartz IV Empfänger bei 667.600, zehn Jahre später bei etwa 588.800.

Alleinerziehende zu 100 Prozent sanktioniert

Frei nach dem Motto „Fördern und Fordern“ behält sich das Jobcenter das Recht der Sanktionierung vor. Kommt ein Leistungsempfänger Maßnahmen gemäß der Eingliederungsvereinbarung nicht nach, kann der Hartz IV Regelsatz von 424 Euro gekürzt werden. Im Jahr 2018 wurden rund 1200 Alleinerziehende zu 100 Prozent sanktioniert. 2017 waren es sogar 1242.

Linke kritisiert Sanktionen

Bei einer vollständigen Sanktionierung werden Leistungsempfängern die Hartz IV Leistungen gestrichen. LINKEN-Chefin Katja Kipping kritisiert diese Praxis des Jobcenters aufs Schärfste – besonders bei Alleinerziehenden: „Kinder großziehen gehört zu den schönsten Dingen. Doch schon zu zweit ist es manchmal eine echte Herausforderung – vor allem, wenn man jeden Cent dreimal umdrehen muss. Alleinerziehende schultern diese Aufgabe alleine 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche.“

Das „Hartz IV Sanktionsregime“, so Kipping, müsse aufhören und vor allem Alleinerziehende sollten die vollständige Streichung ihrer Lebensgrundlage nicht fürchten müssen.

Titelbild: altanaka/ shutterstock.com