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Hartz IV: Jobcenter wird digital – Alle wichtigen Änderungen

Seit einigen Wochen gibt es ein neues Online Angebot der Bundesagentur für Arbeit. Verschiedene Anträge & Mitteilungen können seit Mai 2019 online eingereicht werden. Auch einzelne Landkreise wie der Kreis Gütersloh weiten ihr digitales Angebot mehr und mehr aus.

Jobcenter.digital: Anträge auf Weiterbewilligung online einreichen

Im Mai 2019 ist das neue digitale Angebot der Bundesagentur für Arbeit online gegangen: jobcenter.digital. Der Kern des Angebotes: Anträge auf Weiterbewilligung (Weiterbewilligungsantrag) und Mitteilungen über Änderungen können online vorgenommen werden. Beide Services setzen einen Online Zugang voraus, den interessierte Hartz IV Empfänger nach persönlicher Vorsprache im Jobcenter erhalten. Bei der Entwicklung des Angebotes wurden Kunden und Kundinnen ebenso wie Mitarbeiter des Jobcenters mit einbezogen, damit das System auf beide Nutzer perfekt abgestimmt ist.

Seit Einführung wurden bereits über 1000 Formulare online eingereicht. Da der Start so erfolgreich verlief, ist ein weiterer Ausbau des digitalen Angebotes geplant. Das Online Angebot ist Teil eines bundesweiten Projektes der Agentur für Arbeit, die im Rahmen des Onlinezuganggesetzes aus dem Jahre 2017 auf die vollständige Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen bis Ende 2020 hinarbeitet.

Kreis Gütersloh führt digitale Akten ein

Während die Agentur für Arbeit bundesweit neue Online Angebote schafft, bereitet sich das Jobcenter im Kreis Gütersloh mit eigenen Maßnahmen auf die Digitalisierung vor. Elektronische Akten sollen zukünftig die Arbeit für Hartz IV Empfänger wie auch Kunden einfacher gestalten.

„Wir können künftig Bürgerinnen und Bürgern Auskünfte viel kurzfristiger und von jedem Standort aus geben – natürlich immer unter Beachtung des Datenschutzes“,

erklärt Björn Haller, einer der Projekt-Verantwortlichen, gegenüber dem Haller Kreisblatt.

Künftig sollen Anträge wie Leistungen zum Lebensunterhalt online ausgefüllt, abgeschickt und digital verarbeitet werden können. Bereits das Scannen der Akten aller Standorte sei ein Meilenstein gewesen. Ein Dienstleister aus Berlin habe 18.171 Akten mit 2.923.167 Blättern übertragen. Die Daten sollen laut der Projektverantwortlichen nach dem Scanvorgang beim Unternehmen aufbewahrt und nach einer festgelegten Aufbewahrungszeit datenschutzkonform vernichtet werden. Aktuell wird die eingehende Post in der zentralen Poststelle des Kreises vollständig gescannt.

Keine Originale mehr beim Jobcenter einreichen

Für Kunden bedeuten die digitalen Maßnahmen kleinere Änderungen. Da eingereichte Dokumente nach einer festgelegten Aufbewahrungszeit ebenfalls vernichtet werden, sollten Hartz IV Empfänger keine Originale wie zum Beispiel einen Arbeitsvertrag einreichen – es sei denn, sie werden explizit dazu aufgefordert. Seit Juni ist für den Kreis Gütersloh ein Serviceportal online, in das zukünftig auch eine Bezahlfunktion integriert werden kann. Momentan werden darin ausschließlich Informationen über Dienstleistungen, Beschreibungen, Voraussetzungen, Downloads und Kontaktdaten der Sachbearbeiter veröffentlicht. Das Portal ist über die Internetseite des Kreises erreichbar. Zukünftig plant der Kreis sein digitales Angebot mit einer App zu erweitern.

Titelbild: Rawpixel.com / shutterstock.com