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Mehr BaföG und Chance auf vollständigen Schuldenerlass

Für die Berufsausbildungsförderung (BaföG) gelten ab August 2019 neue Regelungen. Unter anderem werden die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge in drei Stufen angehoben, Vermögensfreibeträge für Studierende eingeführt, der Wohnzuschlag erhöht und vor allem die Rückzahlung „sozial gerechter“ gestaltet. Erstmals soll per Gesetz ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld möglich sein. 

Neue Regelungen sollen Studierende finanziell entlasten

Die neuen Bafög Regelungen umfassen folgende Änderungen:

  • Mehr Wohnzuschlag 
    Bafög-Bezieher, die noch bei ihren Eltern leben haben Anspruch auf den Wohnzuschlag. Ab November 2019 erhöht sich dieser um 30 Prozent – von 250 Euro auf 325 Euro. Grund dafür sind die Deutschlandweit gestiegenen Wohnkosten.
  • BaföG-Förderungshöchstsatz steigt
    Der Förderungshöchstsatz wird im Jahr 2020 um ganze 17 Prozent angehoben – von 735 Euro auf 861 Euro. Für die Bedarfssätze ist ebenfalls eine Erhöhung vorgesehen. 2019 sollen diese im ersten Schritt um 5 Prozent steigen und 2020 im zweiten Schritt um 2 Prozent. Dadurch werden die individuellen Förderungsbeträge deutlich ansteigen.
  • Höhere Einkommensfreibeträge
    Die Einkommenfreibeträge werden in drei Stufen neu geregelt. 2019 findet eine Erhöhung um 7 Prozent statt, 2020 um 3 Prozent und 2021 sollen die Freibeträge erneut um 6 Prozent angehoben werden. Die Änderungen bewirken, dass mehr Schüler und Studenten anspruchsberechtigt sein werden.
  • Höhere Rücklagen
    Der ursprüngliche Freibetrag für Rücklagen von 7500 Euro soll im Jahr 2020 auf 8200 Euro angehoben werden. Auszubildende mit Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern erhalten künftig zusätzliche Vermögensfreibeträge für 2300 Euro anstatt 2100 Euro.
  • Kinderbetreuungszuschlag für eigene Kinder 
    Studenten mit eigenen Kindern erhalten zukünftig 20 Euro mehr Kinderbetreuungszuschlag, da der Satz von 130 auf 150 Euro steigt. Zudem wird die Altersgrenze von 10 auf 14 Jahre erhöht und auch die eigene Altersgrenze von 30 bzw. 35 bei Masterstudium gelockert, wenn sich das Studiums / die Ausbildung wegen der Kinderbetreuung zeitlich verzögert.
  • Pflege von Angehörigen
    Schüler und Studenten, die ihre Eltern oder nahe Angehörige mit Pflegestufe 3 oder höher pflegen und dadurch einen Rückstand in der eigenen Ausbildung aufbauen, bleiben zukünftig in angemessener Dauer über Ende der Förderungshöchstdauer förderungsberechtigt.
  • Bafög Zuschlag zur Krankenversicherung
    Bafög-Bezieher erhalten zur Krankenversicherung aktuell einen Zuschlag von 71 Euro. Dieser wird künftig auf 84 Euro angehoben. Der Pflegeversicherungszuschlag steigt zeitgleich von 15 auf 25 Euro.

Vollständiger Schuldenerlass bei BaföG

Zusätzlich wurde erstmalig per Gesetz ein vollständiger Erlass der Bafög Darlehensschuld geregelt (§ 18 Abs. 12 n.F. BAföG). Schuldner mit geringem Einkommen, welche die Schuldenraten nicht leisten können, erhalten nach 20 Jahren von der Behörde einen vollständigen Schuldenerlass – jedoch nur, wenn sie zuvor alle Zahlungs- und Mitwirkungspflichten erfüllt haben. Man wolle verhindern, dass Studenten bei der Entscheidung für ein Hochschulstudium vor der Beantragung von Bafög zurückschrecken.

Alt-Schuldner können einen Erlass-Antrag bis Ende Februar 2020 stellen, indem Sie eine Erklärung an das Bundesverwaltungsamt schicken, dass die Erlassregelung für die Rückzahlung des gesamten Darlehens bei Ihnen anzuwenden sei. Auch die neuen Freistellungsregelungen (§18a n.F. BAföG) sind auf Altfälle so übertragbar.

Titelbild: Marian Weyo / shutterstock.com