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Hartz IV: Jobcenter verwehrt schwerkranker Frau Umzugskosten

Einer schwerkranken Frau aus Gelsenkirchen wurde beim Jobcenter die Übernahme der Umzugskosten verweigert. Die Kosten in Höhe von 2200 Euro will das Jobcenter nicht zahlen.

Kranke Hartz IV Empfängerin auf Spedition angewiesen

Marie H. Tochter der Betroffenen, kann die Entscheidung des Jobcenters nicht nachvollziehen. Der Umzug ihrer 60. jährigen kranken Mutter ist für Ende August geplant, jedoch wurde der Antrag für die Übernahme der Umzugskosten abgelehnt. Eine Sprecherin des Jobcenters Gelsenkirchen erklärte gegenüber der „WAZ“, dass die Forderung in der angegebenen Höhe „absolut nicht gerechtfertigt“ sei. Daher bot man der kranken Frau eine Pauschale von 150 Euro an, welche laut Jobcenter Sprecherin die „übliche Pauschale“ und so von der Stadt festgelegt sei.

Da die betroffenen Frau jedoch unter anderem auf ein externes Beatmungsgerät angewiesen ist, ist sie körperlich nicht in der Verfassung einen Umzug zu planen, durchzuführen bzw. körperlich zu unterstützen. Die Beauftragung eines externen Umzugsunternehmens und die damit einhergehenden erhöhten Kosten waren unumgänglich.

Wohnung zu groß, zu teuer und zu ungesund

Auch der Umzug war nicht mehr abzuwenden. Da Marie H. aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist, konnte sich ihre kranke Mutter die Wohnung nicht mehr leisten. Zudem war die Wohnung für eine Person alleine zu groß. Hinzukam noch Schimmelbefall in den Innenräumen, welcher den Gesundheitszustand der angeschlagenen Frau hätte weiter verschlechtern können. So wurde der Umzug vom Jobcenter zwar genehmigt, jedoch ohne die Übernahme der tatsächlichen Kosten.

Laut Gesetz müsse das Jobcenter aber für die Kosten aufkommen, wenn der Umzug dringend notwendig sei. Spedition und Kaution müssten dann vom Jobcenter gezahlt werden. Selbst auf der Website des Jobcenters Gelsenkirchen steht:

„Erforderlich im Sinne des Gesetzes kann ein Umzug sein, wenn die Wohnung wegen Zuzugs einer weiteren Person zu klein ist, wenn Partner sich trennen oder wenn gesundheitliche Gründe eine behindertengerechte Wohnung rechtfertigen.“

Widerspruch zwingt Jobcenter zur Kostenübernahme

Marie H. ließ durch einen Anwalt Widerspruch einlegen, wodurch ihrer kranken Mutter zumindest 525 Euro an Zuschuss für den Umzug bewilligt wurde – leider jedoch nicht ausreichend für Umzug mit Spediteur. Mehr sei laut Anwalt nicht mehr rauszuholen und das Jobcenter sieht sich selbst weiterhin im Recht. “Der Umzugsunternehmer muss ja nicht unbedingt jede Tasse einzeln verpacken,” sagt die Sprecherin des Jobcenters über die Umzugskosten – nichts mehr als Spott und Höhne…

Titelbild: Kat Jayne / pexels.com