Nach der Erhöhung des Kindergeldes und der Neuregelung des Kinderzuschlags vom 1. Juli sollen ab dem 1. August weitere Reformen in Kraft treten: Die Bildungs-und Teilhabeleistungen für Schüler steigen. Im Sinne des Starke-Familie-Gesetzes will die Bundesregierung Kinder von Leistungsempfängern fördern.
Verbesserte Bildungs-und Teilhabeleistungen
Konkret ergeben sich aus dem Gesetz folgende Verbesserungen für Bildungs-und Teilhabe-Leistungen:
- Erhöhung des Beitrages für die Ausstattung mit Schulbedarf
Bisher bekamen Kinder von Hartz IV Empfängern 100 € für Schulutensilien. Jetzt stehen ihnen 100 € für das erste und 50 € für das zweite Schuljahr zu.
- Erhöhung des monatlichen Teilhabebeitrags
Auch Kinder und Jugendlichen sollen am kulturellen und sozialen Leben teilnehmen. Deshalb wird der Teilhabebetrag monatlich von bisher 10 € auf 15 € erhöht.
- Streichung des Eigenanteils der Eltern bei Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung
Kinder von Leistungsbeziehern sollen künftig ein kostenloses warmes Essen in Schule, Kindergarten oder Kindertagespflege bekommen. Außerdem steht Schülern eine kostenlose Jahres-oder Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel zu.
- Neuregelung des Nachhilfeanspruchs
Auch Schüler, die nicht versetzungsgefährdet sind, können zukünftig freie Nachhilfestunden erhalten.
- Vereinfachtes Antragsverfahren
Junge Erwachsene, Jugendliche und Kinder, die Hartz IV empfangen, müssen Leistungen des Bildungspakets nicht mehr gesondert beantragen. Einzig der Antrag zur Lernförderung oder Nachhilfe erfolgt separat.
- Erleichtertes Abrechnungsverfahren für Schulen
Schulen können nun die Leistungen für Ausflüge für Kinder von Hartz IV Beziehern gesammelt mit einem zuständigen Träger abrechnen.
Keine KiTa-Gebühren für Hartz IV Empfänger
Doch nicht nur die Eltern von Schülern sollen finanziell entlastet werden, auch die Kosten für die Unterbringung der Kleinsten sollen für Hartz IV Empfänger entfallen: Mit dem Gute-Kita-Gesetz werden Leistungsempfänger von KiTa-Gebühren zum 1. August befreit.
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