Der Sommer ist in Deutschland angekommen und die Temperaturen klettern teilweise bereits über 30 Grad. Ein Hartz IV Empfänger versucht der Hitze in einer Notunterkunft mit einem Ventilator entgegenzuwirken. Als die Heimbetreiberin davon Wind bekommt, wird dem Mann das kühlende Gerät prompt abgenommen.
Heimbetreiberin nimmt Leistungsempfänger Ventilator ab
Bei hohen Außentemperaturen heizt es sich auch im Wohnungsinneren ruck zuck auf. In der Dachgeschosswohnung einer Berliner Notunterkunft war es kaum mehr auszuhalten. Der Bewohner, ein Hartz IV Empfänger, kaufte sich daher für 50 Euro einen Ventilator.
Das Heim machte ihm jedoch einen Strich durch die Rechnung und konfiszierte das Gerät. Die Betreiberin erklärte gegenüber der Berliner Zeitung, dass ein generelles Ventilator Verbot für alle Bewohner bestehe: „Wenn wir es allen Bewohnern erlauben, würden die Stromkosten zu stark ansteigen.“
Betreiberin empfiehlt batteriebetriebene Ventilatoren
Jedoch kann der 37-jährige Hartz IV Empfänger die Entscheidung der Heimleitung nicht nachvollziehen, denn in seiner 11 Quadratmeter großen Dachgeschosswohnung steht die heiße Luft förmlich. Zudem zahlt das Jobcenter für den Leistungsempfänger monatlich Miete an das Heim – darin enthalten: Stromkosten.
Wer hat also Recht? Zumindest ist es fraglich, ob die Betreiberin frei über das Stromnutzungsverhalten der Bewohner entscheiden darf oder ob die Bevormundung bereits einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt. Die Heimbetreiberin „empfiehlt“ den Bewohnern in einer schriftlichen Mitteilung jetzt batteriebetriebene Ventilatoren. Auf den hohen Anschaffungskosten für den Ventilator mit Steckernetzteil bleibt der betroffene Hartz IV Empfänger wohl aber erst einmal sitzen…
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