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Hartz IV: Stadt begrenzt Heizkosten für Leistungsempfänger

Man wolle „Verschwendung vorbeugen“, so heißt es in einem Statement der Stadt Essen, welche ab dem 1. Juli die Heizkosten für Hartz IV Empfänger deckeln will. Die Sozialgerichte bereiten sich derweil auf eine Klagewelle vor.

Heizkosten Begrenzung: 45.500 betroffene Hartz IV Haushalte

Laut „WAZ“ sind von der neuen Regelung etwa 45.500 Bedarfsgemeinschaften und 10.000 Sozialhilfeempfänger betroffen. Es sei aufgefallen, dass diese Haushalte den Heizkosten Durchschnittswert ums Dreifache überschreiten würden. Man wolle eine Signal setzen, anstatt zu Sparen, erklärt Sozialamtsleiter Hartmut Peltz.

Letztendlich bedeutet das für die Betroffenen, dass Heizkosten nicht mehr in tatsächlicher Höhe übernommen werden. Ähnlich wie bei den Mietkosten, soll eine Angemessenheitsgrenze festgelegt werden und der überschrittene Betrag aus dem Regelsatz gezahlt werden. Dabei sollen Heizart und Wohngröße in die Berechnung mit einfließen.

Jobcenter Essen muss aktuelle Rechtsprechung beachten

Die Rechtsprechung (AZ: BSG, B 14 AS 33/08 R) sagt zumindest, dass das Jobcenter bei solchen Entscheidungen die persönliche Situation des Leistungsberechtigten betrachten müsse. Wenn Heizkosten vom Jobcenter als unangemessen eingestuft werden, muss für den Leistungsempfänger die Möglichkeit bestehen, zu erklären, warum die Heizkosten über der Angemessenheitsgrenze liegen und doch individuell angemessen sind.

Das wäre zum Beispiel der Fall in älteren Miethäusern mit schlecht isolierten Fenstern und Türen oder bei alten Heizungsanlagen. Das Jobcenter Essen muss der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Folge leisten. Bei Missachtung, sollte Widerspruch und Klage eingereicht werden.

Neue Richtlinie stößt auf Kritik

Die neue Richtlinie der Stadt umfasst Tabellen, die sich am bundesweiten Heizspiegel orientieren. „Künftig werden alle Grenzwerte regelmäßig einmal im Jahr, nach Erscheinen des aktuellen bundesweiten Heizspiegels, angepasst“, erklärt die Stadtsprecherin.

Als „problematisch“ bezeichnet der Essener Sozialrechtsanwalt Peter Karaiskas laut WAZ das Vorhaben der Stadt und rechnet mit vielen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Scharfe Kritik erntet Essen auch von der Mietergemeinschaft: „Am Ende führt das Konzept zu Einzelfallprüfungen, bei denen der öffentlichen Hand Kosten entstehen und die Leistungsempfänger ihrem Geld hinterher rennen müssen“, erklärt Geschäftsführerin der Mietergemeinschaft, Siw Mammitzsch.

Titelbild: Motortion Films / shutterstock.com