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Hartz IV auf Mauritius – dreister Leistungsbetrug

Strand-auf-Mauritius

Hartz IV Empfänger werden nur allzu gern über einen Kamm geschoren. Dabei wird das Bild nicht von der großen Mehrheit geprägt, sondern von Ausnahmen. Dazu wird ganz sicher auch der dreiste Leistungsmissbrauch beitragen, der jetzt in München aufgeflogen ist. Ein 62-Jähriger hatte dort Arbeitslosengeld II bezogen und trotzdem wochenlang Urlaub auf Mauritius gemacht. Der Fall landete beim Sozialgericht.

Meldepflichten vernachlässigt

Wer Hartz IV bezieht, darf sich laut Gesetz maximal drei Wochen außerhalb seines Wohnortes aufhalten (Ortsabwesenheit) – und das auch nur, wenn das Jobcenter grünes Licht gibt. Leistungsempfänger, die längere Zeit ortsabwesend sind und somit ihre Meldepflichten vernachlässigen, müssen mit Sanktionen rechnen, bis hin zur kompletten Streichung der Leistungen.

Der Mann war gleich mehrere Male außerhalb Münchens unterwegs. Neben Berlin und Hamburg stand auf seiner Reiseliste auch zweimal Mauritius. Dort hielt es sich bei einer seiner Fernreisen rund sieben Wochen auf. Aufgefallen waren die Reisen, weil er für den Nachweis seiner Bedürftigkeit Kontoauszüge vorlegte, auf denen trotz Streichungen Buchungen auf Mauritius zu finden waren. Daraufhin wurden die Leistungen gekürzt. Dagegen klagte der 62-Jährige. Es ging um 1.481,20 Euro für die Zeit von November 2016 bis Januar 2017.

Ausrede: Jobsuche

Begründet hatte der Mann seine Reisen damit, dass er in der Filmbranche tätig sei und auf der Insel Akquise betreibe, um sich so wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Dieser Aussage schenkte weder das Jobcenter noch das Sozialgericht Glauben. Später gab der Hartz IV Empfänger sogar zu, einfach nur Urlaub gemacht zu haben. Angesichts der Mauritius-Reisen betonte die Richterin laut „Focus Online“: „Der Fall wirft Fragen nach der tatsächlichen Bedürftigkeit des Mannes auf.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sozialgericht München, Urteil vom 17. Mai 2019, Aktenzeichen S 13 AS 80/19.

Titelbild: leoks / shutterstock.com