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Hartz IV Klagen: Jobcenter erschweren gütliche Einigung

Als wenn es rund um Hartz IV nicht schon genug Bürokratie gäbe, erschweren die Jobcenter jetzt auch noch den Sozialgerichten die Arbeit. War es bei Hartz IV Klagen bislang problemlos möglich, mit einem Vergleich eine gütliche Einigung zu erzielen, müssen die Prozessbevollmächtigten der Jobcenter jetzt erst mit ihren Vorgesetzten sprechen.

Vergleiche kommen nicht mehr zustande

Diese neue Regel für Jobcenter legt Hartz IV Empfängern und den Gerichten gleichermaßen Steine in den Weg. Das ärgert nicht nur Leistungsbezieher, sondern auch den Präsidenten des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, Michael Fock. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur ließ er seinem Frust freien Lauf: „Viele Vergleiche kommen deshalb überhaupt nicht zustande.“

Besonders ärgerlich aus seiner Sicht: Vergleiche seien für alle Seiten meist mit „Zufriedenheit und Akzeptanz“ einhergegangen. Damit ist nun weitgehend Schluss. Denn anstelle der gütlichen Einigung muss jetzt immer öfter der Richter entscheiden. Die Präsidenten der Landessozialgerichte pochten im Rahmen einer Tagung daher auf Verbesserungen.

Gerichte sind überlastet

Der Ärger über die neuen Hartz IV Vorschriften kommt nicht von ungefähr. Viele Sozialgerichte sind völlig überlastet, was zu unnötigen Verzögerungen führt. Alleine in Sachsen-Anhalt bestimmt das Thema Hartz IV knapp zwei Drittel der jährlich rund 18.000 Klagen. In anderen Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg machen Probleme bei der Grundsicherung oder der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter immerhin rund ein Fünftel aller Fälle bei den Sozialgerichten aus.

Titelbild: everything possible / shutterstock.com