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Hartz IV Sanktion obwohl Jobcenter Brief falsch adressiert

Ein Arbeitsloser erhält Post vom Jobcenter. Zunächst nichts Ungewöhnliches. Doch ist das Schreiben an sich namentlich an einen ganz anderen Hartz IV Empfänger adressiert. Dem hat das Jobcenter nämlich eine wichtige Frist gesetzt, die durch die Fehlleitung verstrich. Die Folge: Dem eigentlichen Empfänger wird das Arbeitslosengeld gesperrt. 

Fehlgeleiteter Brief hat Sanktion zur Folge

Wie die Ruhr Nachrichten berichten hat der arbeitslose Michael Streckfuß aus Huckarde im April 2019 einen Brief mit der „Aufforderung zur Mitwirkung“ vom Jobcenter erhalten. Genau genommen ging es um das Einreichen einer Vermieterbescheinigung und der Betriebskostenabrechnung. Namentlich war der Brief jedoch an eine andere Person gerichtet, welchem vom Jobcenter bis zum 5. Mai eine Frist zur Einreichung der Unterlagen gesetzt wurde. Wegen der vom Jobcenter verschuldeten Fehlleitung, verstrich die Frist. Der Vater von Michael Streckfuß befürchtet, dass dem Betroffenen jetzt eine Sanktion droht.

Leider scheint dieses kein Einzelfall zu sein. Vater Streckfuß hat bereits früher einen fehlgeleiteten Brief an die richtige Adresse weitergeleitet. Dieses Mal hat er jedoch eine Kopie gemacht, um die „grundlosen“ Sanktionen zu beweisen. In der Vergangenheit hat auch Michael Streckfuß eine Geldsperre vom Jobcenter erhalten, da er angeforderte Unterlagen angeblich nicht fristgerecht eingereicht habe. Jedoch hat er die Unterlagen einmal unter Zeugen abgegeben und einmal per Einschreiben mit Rückantwort vom Jobcenter. Das zuständige Jobcenter behauptet jedoch, dass die Unterlagen in beiden Fällen nie angekommen seien. „Das ist, menschlich gesehen, unterste Schublade“, beklagt sich sein Vater,

„wir sind Menschen und keine Ravioli. Es kann nicht sein, dass die Bundesagentur für Arbeit immer wieder positive Zahlen präsentiert, aber es ganz anders läuft…“

Laut Jobcenter „Bedauerlicher Fehler“

Auf Anfrage der Ruhr Nachrichten gibt Michael Schneider (Pressesprecher des Jobcenters) zu, dass es auch aus datenschutzrechtlicher Sicht „natürlich ein Fehler und sehr bedauerlich“ sei. Dem ursprünglichen Adressaten wurde die Frist noch einmal verlängert und der Brief erneut zugesendet. Briefe würden durch eine Maschine maschinell kuvertiert werden. „Dabei wird es sich wahrscheinlich um einen mechanischen Fehleinzug gehandelt haben, bei dem zwei übereinanderliegende Schreiben versehentlich in einem Briefumschlag gelandet sind. Unsere Poststelle versendet im Durchschnitt 1000 Schreiben täglich. Dennoch dürfen bei automatisierten Verfahren im Jahr 2019 derartige Fehler nicht geschehen“, erklärt der Pressesprecher.

Das Jobcenter hat beim Hersteller der Maschine nun eine Überprüfung veranlasst. „Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns ausdrücklich bei beiden betroffenen Personen entschuldigen“, sagt Schneider.

Titelbild: tommaso79 / shutterstock.com

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