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Hartz IV: Jobcenter halten 600 Millionen Euro Wohnkosten zurück

Der häufigste Klagegrund im Hartz IV System sind die Wohnkosten bzw. der Umstand, dass diese nicht vollständig vom Jobcenter übernommen werden. Denn zwischen der Angemessenheitsgrenze und der tatsächlichen Miete liegt meist eine große Differenz, die zu Lasten des betroffenen Hartz IV Empfängers geht.

Wohnkostenlücke drückt Hartz IV Empfänger unter Existenzminimum

Wohnkosten können nur vom Jobcenter übernommen werden, wenn sie unter der Angemessenheitsgrenze liegen. Diese variiert je nach Region und bestimmt, wie viel Miete Hartz IV Empfängern zusteht. Wenn der Mietpreis die Angemessenheitsgrenze übersteigt, entsteht die sogenannte „Wohnkostenlücke“.

Das heißt: Die Differenz zwischen tatsächlichen Wohnkosten und Leistungen, welche das Jobcenter zahlt, bleibt ungedeckt. Leider bleibt dem Betroffenen meist nichts anderes übrig, als den Differenzbetrag aus dem eigenen Regelsatz zu zahlen. Damit fällt der Hartz IV Empfänger jedoch unter das gesetzliche Existenzminimum.

Linke kritisiert: Wohnkosten gesetzlich unzureichend geregelt

Aus diesem Grund übt die Linke starke Kritik an der Handhabung und Regelung des Jobcenters bezüglich Wohnkosten. Diese seien gesetzlich unzureichend geregelt, da sie die steigenden Mietpreise unberücksichtigt lassen würden. Zudem würde Hartz IV Empfängern die Wohnungssuche enorm erschwert werden.

Im Jahre 2017 erhielt fast jeder fünfte Hartz IV Haushalt keine komplette Erstattung der Wohnkosten. Indem Deutschlands Jobcenter vielen Hartz IV Empfängern die Kostenübernahme nur teilweise wehrte, konnten sie im Jahr 2017 knapp 600 Millionen Euro einsparen – Geld, welches vielen Menschen ein dauerhaften Leben unter dem Existenzminimum erspart hätte.

Titelbild: Sergey Koh / shutterstock.com