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Hartz IV KdU: Mietzuschüsse steigen

Mietzuschuss Hartz 4 Erhöhung Mai 2019

Die Landeszuschüsse für Mieten und Heizkosten sollen steigen, so das Vorhaben der Berliner Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke). Maßgeblich für die neuen Richtwerte der Ausführungsvorschrift (AV) Wohnen werden der aktuelle Mietspiegel vom Mai 2019 und der bundesweite Kostenspiegel im Herbst sein. Schon jetzt zeigt die AV erste Erfolge: Es gab weniger Zwangsumzüge.

31.000 Haushalte profitieren von der AV-Wohnen

Die AV-Wohnen trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Nach gut einem Jahr zog Elke Breitenbach ein positives Fazit. 2018 habe es 178 Zwangsumzüge weniger gegeben als im Vorjahr. Von den höheren Mietzuschüssen hätten rund 31.000 Haushalte profitiert. Die Wohnkosten wurden komplett vom Amt übernommen. Das gelte inzwischen für zwei Drittel der 246.000 Bedarfsgemeinschaften.

Die Kosten für Unterkunft und Heizung betrugen in Berlin 2018 rund 1,5 Milliarden Euro. Das sind knapp 22,8 Millionen Euro weniger als 2017. Umso zufriedener ist Elke Breitenbach mit den Ergebnissen: „Gerade vor dem Hintergrund steigender Mieten in Berlin sorgen wir dafür, dass auch Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, in ihren Wohnungen bleiben oder eine Wohnung anmieten können.“

Mehr Flexibilität bei Kostenübernahme

Da die Mieten weiter nach oben schnellen, sollen die Richtwerte der AV-Wohnen so schnell wie möglich angepasst werden. Hartz-IV- und andere Transfergeld-Empfänger dürfe man „nicht mit steigenden Mieten allein lassen“, sagt Elke Breitenbach. Dazu sei lediglich eine Abstimmung mit Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) nötig. Die höheren Kosten sollen auch für jene übernommen werden, die erstmals nach Berlin ziehen.

Aktuell beträgt der Richtwert, der bei Neuverträgen um bis zu 20 Prozent überschritten werden darf, 5,94 bis 6,46 Euro je Quadratmeter. Die tatsächlichen Mieten liegen jedoch bei 7,09 bis 15,36 Euro und seien der AV-Wohnen „längst weg galoppiert“. Zielgruppe der AV Wohnen sind Empfänger von Hartz IV, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Dass mit den höheren Zuschüssen Geld gespart werden kann, zeigt folgendes Beispiel: Die Flüchtlingsunterkunft für eine siebenköpfige Familie aus Afghanistan kostet derzeit rund 6.500 Euro pro Monat. Jetzt hat man eine ausreichend große Wohnung gefunden, die mit 1.500 Euro jedoch 200 Euro über dem Richtwert liegt. Hier sei mehr Flexibilität nötig.