Zum Inhalt springen

Hartz IV Vorschuss: Auszahlung nur noch an Supermarktkasse

Menschen an Supermarktkasse

Wenn Hartz IV Empfänger in akuten finanzielle Notlagen Geld benötigten, konnten Sie bisher an Auszahlungsautomaten in Jobcenter einen Vorschuss in Bar abheben. Damit ist jetzt Schluss. Die Auszahlungen im Jobcenter werden eingestellt, denn ab jetzt gibt es den Hartz IV Vorschuss nur noch im Supermarkt. 

Hartz IV Vorschuss im Supermarkt

Nach abgeschlossener Testphase steht fest: Den Hartz IV Vorschuss gibt es nur noch im Supermarkt. In München, Schwandorf, Börde, Neuwied, Dortmund, Oberhausen, Salzgitter, Wolfsburg soll die Resonanz in der Testphase positiv gewesen sein, so ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA). Nach Angaben der BA wurden bislang 20 Millionen Euro an Supermarktkassen an Hartz IV Empfänger ausgezahlt, womit insgesamt etwa 78.000 Auszahlungen getätigt wurden.

Bisher konnten Hartz IV Bezieher den Vorschuss im Jobcenter abheben. Die Maßnahme sei “fordergründig für Arbeitslosengeld II Bezieher gedacht, die in Notlagen geraten und Bargeld benötigen”, so ein Sprecher der BA. Aus Kostengründen werden die Auszahlungsautomaten in den Jobcentern nun jedoch abgebaut. Zudem seien die Automaten stark störanfällig gewesen.

Auszahlungszettel vom Jobcenter benötigt

Teilnehmende Supermärkte und Drogerien sind Rewe, Penny, Real, DM und Rossmann. “Damit steigt die Zahl der Auszahlungsstellen von derzeit 300 auf 10.000 an”, so der BA-Sprecher. Für die Auszahlung des Hartz IV Vorschusses sei kein Einkauf notwendig.

Um sich Geld an der Kasse auszahlen zu lassen, benötigt der Betroffene einen Auszahlungszettel vom Amt, der „neutral gehalten“ sein soll. Der darauf abgedruckte Barcode wird vom Kassierer gescannt und der angezeigte Betrag direkt ausgezahlt. Der erste Haken an der Sache: Den Zettel gibt’s nur im Jobcenter. Das bedeutet erhöhter Aufwand, doppelte Wege und eventuell sogar Extrakosten für den Hartz IV Bezieher in Not.

Linke: Stigmatisierung von Arbeitslosen

Allein die Vorlage des Zahlungsscheines lässt für andere Supermarktbesucher ohne Zweifel auf einen ALG II-Leistungsbezieher schließen. Zudem ist nicht garantiert, dass jeder Mitarbeiter ausreichend über den Vorgang informiert ist bzw. die Auszahlung tatsächlich diskret abwickelt. Die Linke hat das Verfahren als unnötige Stigmatisierung von Arbeitslosen kritisiert und auch Erwerbslosen-Verbände protestierten gegen den neuen Auszahlungsvorgang.

Die BA hält jedoch dagegen: „Der ausgehändigte Zahlschein ist anonym, enthält keine Personendaten und lässt keinen Rückschluss auf die Arbeitsagentur oder das Jobcenter zu.“ Eine “diskriminierungsfreie Barzahlung” sei gewährleistet. Zwar wird Hartz IV weiterhin regulär aufs Konto überwiesen, doch Hartz IV Empfänger in akuten Notsituationen müssen nun die Hürde im Supermarkt nehmen, um sich das dringend benötigte Geld auszahlen zu lassen.

Titelbild: Gorodenkoff / shutterstock.com