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Hartz IV Empfänger: Jobcenter zählen falsch

Mann mit Abacus

Zählen will gelernt sein. Das gilt auch für die Mitarbeiter in den Jobcentern. Sie scheinen offenbar nicht in der Lage zu sein, die Daten der Hartz IV Empfänger korrekt an die Bundesanstalt für Arbeit (BA) weiterzuleiten. Daraus resultiert laut Bundesrechnungshof, dass 115.000 Leistungsempfänger gar nicht als solche erfasst wurden – eine buchstäblich „unfassbare“ Zahl.

Fehlerhafter Status in 290.000 Fällen

Das ganze Ausmaß des Schlendrians zeigt sich an der Gesamtzahl fehlerhafter Statusmeldungen: 290.000. Das sind immerhin 8,6 Prozent aller Personen, die Sozialleistungen wie Hartz IV beziehen. Rechnet man von diesem Wert jene ab, die fälschlicherweise als arbeitslos bzw. arbeitssuchend registriert wurden, kommt man auf 115.000 Hartz IV Empfänger, die es laut der Jobcenter gar nicht gibt. Die Daten des Bundesrechnungshofs stammen aus Stichproben. Untersucht wurden 770 Fälle in 219 Jobcentern.

„Die Bundesregierung rechnet sich die Zahlen schön“,

so die Linke-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann. Das eigentliche Problem: Jobcenter bekommen Änderungen bei ihren Kunden oft nicht mit, etwa weil die Betreuung über Monate hinweg unterbrochen war. Dass Hartz IV Empfänger es versäumten, (Status-)Änderungen mitzuteilen, ist eher die Ausnahme. Wie bürokratisch der Wahnsinn ist, belegen 1.040 Seiten, die vorschreiben, wie die Dokumentation zu erfolgen hat.

Rüffel vom Bundesrechnungshof

Angesichts der enormen Fehlerzahl mussten die Jobcenter reichlich Kritik einstecken. Sie sind ab sofort verpflichtet, die Daten regelmäßig zu überprüfen. Dazu liegt eine entsprechende Weisung der Bundesagentur für Arbeit vor. Fehlerhafte Angaben sollen dann bei Bedarf korrigiert werden.

Die Kontrolle der Daten übernehmen weitgehend automatisierte Prüfsysteme. Sie klären, ob die Daten der Personen, die im IT-System der BA gespeichert sind, möglicherweise nicht plausibel oder gar unstimmig sind. Die entsprechenden Vorgaben für die Jobcenter wurden auch mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Bundesländern und dem Bundesarbeitsministerium abgestimmt.

Titelbild: marcovarro / shutterstock.com