Zum Inhalt springen

Rekordniveau: Hartz IV reicht nicht für Strom

Kerze

Strom für Privathaushalte war noch nie so teuer wie heutzutage. Die großen Online-Vergleichsportale schlagen Alarm, da in diesem März der Strompreis bereits das siebte Mal in Folge gestiegen ist. Eine Anpassung des Hartz IV Regelsatzes ist jedoch nicht vorgesehen. 

Preiserhöhungen um 5 Prozent innerhalb von drei Monaten

Der bundesweite Durchschnittspreis einer Kilowattstunde beläuft sich derzeit auf stolze 29,42 Cent. Alleine von Januar bis März 2019 haben 825 Grundversorger ihre Preise durchschnittlich um 5 Prozent erhöht. Dadurch hat ein drei-Personen Haushalt mit Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden Mehrkosten von bis zu 60 Euro. Für April und Mai haben weitere 62 Grundversorger Preiserhöhungen angekündigt.

Auch der Gaspreis hat ein Rekordniveau seit den letzten drei Jahren erreicht. Ein Haushalt von drei bis vier Personen mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden müssen mit jährlichen Kosten von 1220 bis 1263 Euro rechnen. Innerhalb nur eines halben Jahres ist der Gaspreis um fast 10 Prozent gestiegen, wobei ein ähnlicher Anstieg zuletzt 2008 stattfand.

Strompreise steigen schneller als Hartz IV Regelsatz

Erstaunlich an der Preisentwicklung ist die Tatsache, dass die eigentlichen Rohstoffkosten lediglich 18 Prozent der Strompreise ausmachen – wohingegen 55 Prozent des Preises durch Steuern und Abgaben begründet sind. Ein weiteres Viertel der Kosten entfällt auf die Stromnetze.

Besonders fatal für alle Hartz IV Empfänger: Die Strompreise steigen schneller als der Hartz IV Satz. Da es für Strom keine extra Leistungen vom Jobcenter gibt,  müssen die Stromkosten stattdessen aus dem Hartz IV Regelsatz bezahlt werden. Dadurch wird der geringe Regelsatz noch weiter geschmälert und es bleibt weniger Geld für Lebensmittel und Co. Die Konsequenz daraus sind immer mehr Stromsperren bei Hartz IV Empfängern. Bei Androhung einer Stromsperre muss das Jobcenter aber einspringen und mit einem Hartz IV Darlehen für die offenen Stromkosten aufkommen (LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2014, Az. L 7 AS 1289/14 B und L 7 AS 1290/14 B).

Titelbild: Tom Pavlasek / shutterstock.com