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Vermieter setzt Hartz IV Familie auf die Straße

Familie

Durch einen simplen Wasserschaden auf der Straße zu stehen: eigentlich unvorstellbar. Doch einer Hartz-IV-Familie in Berlin ist jetzt genau das passiert, wie der Tagesspiegel berichtet. Letztlich war es eine Verkettung ungünstiger Umstände. Hinzu kommt allerdings auch ein anscheinend uneinsichtiger Vermieter. Denn mal eben so Ersatz für sechs Personen zu finden, ist am aktuellen Wohnungsmarkt nahezu unmöglich.

Ein Wasserschaden als Auslöser

Das Unglück nahm im Oktober 2018 seinen Lauf. Es gab einen Wasserschaden. Die pakistanische Familie mit zwei Erwachsenen und vier Kindern kümmerte sich darum und wischte das Wasser auf. Der Vermieter wollte jedoch, dass die sechs von Hartz IV lebenden Personen die Wohnung verlassen, damit der Fußboden erneuert werden kann, um Schimmel zu vermeiden. Da es keine Ersatzwohnung gab, weigerte sich die Familie.

Der Vermieter nutzte daraufhin alle rechtlichen Mittel. Der Mietvertrag wurde gekündigt, gleichzeitig Räumungsklage eingereicht. Es folgte das Versäumnisurteil, weil die Familie nicht reagierte. Laut Anwalt der Pakistaner, die seit über zehn Jahren in der Wohnung lebten, sei die Klage nie zugegangen. In der Folge wurde das Urteil vorläufig vollstreckbar, obwohl erst im Mai darüber verhandelt wird.

Keine Pflichtverletzung

Das heißt, die Familie steht auf der Straße, wenngleich das Gericht noch nicht darüber entschieden hat, ob die Kündigung überhaupt rechtens war. Übrigens: Der Gerichtsvollzieher hatte eine Hundertschaft angefordert, nachdem die Familie sich geweigert hatte, die Wohnung zu verlassen. Um den Kindern die Schmach zu ersparen, von der Polizei heraus begleitet zu werden, ging man dann doch.

Der Mieterverein, in dem die Familie Mitglied ist, erklärte gegenüber dem Tagesspiegel: „Um kündigen zu können, müsste eine erhebliche Pflichtverletzung der Familie vorgelegen haben, die hier jedoch nicht erkennbar ist.“ Besonders ärgerlich: Weil die Gerichte überlastet sind, ließ sich der Termin nicht vorverlegen.

Die Familie muss jetzt erst einmal sehen, wo sie bleibt. Sie hat vom Vermieter Hausverbot erhalten. Dabei hätte alles so einfach sein können. „In einem solchen Fall gehen die Bewohner üblicherweise ins Hotel, bis der Schaden behoben ist, und das bezahlt die Gebäudeversicherung“, erklärt ein Experte.

Titelbild: altanaka / shutterstock.com

Sind sie auch von einer Räumungsklage bedroht? Hier finden Sie weitere Informationen dazu: