Das Bundesverfassungsgericht verhandelt endlich über Hartz IV Sanktionen, wobei die Frage der Verletzung von Grundrechten durch Hartz IV Sanktionen im Mittelpunkt steht. Der neue Vizegerichtspräsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth erntet derweil jedoch reichlich Kritik. Insbesondere die Linken unterstellen Harbarth Befangenheit in der Hartz IV Thematik.
„Durchaus problematisch“
Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzender der Linken, fordert konkret, dass sich Harbarth nicht an der Urteilsfindung beteiligt: „Ich finde den Vorgang durchaus problematisch, da Herr Harbarth Gesetze mit beschlossen hat, die hier auf dem Prüfstand stehen.“ Harbarth ist erst seit November 2018 Verfassungsrichter. Zuvor war er Teil der CDU im Bundestag, wo er sich erst im Juni 2018 für Hartz IV Sanktionen aussprach.
Mit Vorwürfen gegenüber Verfassungsrichtern sei vorsichtig umzugehen, betont hingegen die Verfassungsexpertin Astrid Wallrabenstein von der Uni Frankfurt und erklärt: „Eine politische Meinung darf und soll jeder haben, auch jemand, der später Verfassungsrichter wird.“
Erklärt sich Harbarth selbst als befangen?
Jedoch hätte Harbarth die Möglichkeit, sich bei einem Interessenkonflikt selbst als befangen zu erklären. Zuletzt tat das der Ex-Politiker und Richter Peter Müller. Er erklärte sich in der Verhandlung zur Sterbehilfe als befangen, da er sich in seiner Amtszeit als ehemaliger Ministerpräsident des Saarlandes eindeutig gegen Sterbehilfe ausgesprochen hatte.
Harbarth selbst äußerte sich noch nicht zu den Vorwürfen. Er betonte jedoch, dass es in der Verhandlung nicht um die Frage ginge, ob Sozialleistungen mit einem Sanktionssystem politisch sinnvoll seien oder um ein bedingungsloses Grundeinkommen. Ihm stellt sich eher die Frage: „was der Staat und damit auch die Gemeinschaft von Menschen fordern darf, bevor sie Sozialleistungen erhalten, und was er dann eventuell auch durch Sanktionen erzwingen darf“.
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