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Betrug: Hartz IV Empfänger fuhren im Luxusauto beim Jobcenter vor

Hartz IV Betrug - Luxusauto vor Jobcenter

In Frankfurt gab es am Montag (07.01.2019) eine Polizeikontrolle der besonderen Art: Im Stadtteil Höchst überprüfte die Polizei im Bereich des Jobcenters ganz genau, mit welchen Fahrzeugen Sozialleistungsempfänger beim Jobcenter vorfuhren. Das Ergebnis der Kontrolle: Insgesamt vier von zwanzig überprüften Fahrern fuhren einen PKW aus dem Luxussegment.

Autos aus dem Luxussegment parkten vor Jobcenter

Um Sozialbetrüger ausfindig zu machen, hat die Frankfurter Polizei am vergangen Montag im Bereich des Jobcenters Höchst umfangreiche Fahrzeugkontrollen durchgeführt. Zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr wurden insgesamt 20 Fahrzeuge aus dem Luxussegment und deren Fahrer kontrolliert.

In vier Fällen konnte die Polizei tatsächlich Sozialleistungsempfänger feststellen – drei Männer und eine Frau. Zum Jobcenter kamen sie mit einem Porsche Panamera, Mercedes E 220, Mercedes B 180 und BMW X 5.

Was genau die vier Fahrer beim Jobcenter wollten, ist unklar. Fest steht jedoch, dass sie Sozialleistungen erhalten. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen Verdacht des Sozialleistungsbetrugs aufgenommen und überprüft derzeit, ob die vier Fahrer tatsächlich auch die Halter der strittigen Luxusautos sind.

Luxusauto trotz Hartz IV – Laut SGB II nicht erlaubt

Sollte es sich bei den Fahrern tatsächlich auch um die Halter der teuren Fahrzeuge handeln, dürfte ihnen ein Verfahren wegen Sozialleistungsbetrugs drohen. Denn Hartz IV Empfänger dürfen lediglich ein „angemessenes“ Fahrzeug besitzen.

Der Wert eines angemessenen Fahrzeuges liegt nach aktueller Rechtsprechung bei 7.500 Euro (Bundessozialgericht, 07.09.2007, AZ: B 14/7b AS 66/06 R). Im Einzelfall und nach Überprüfung der jeweiligen Lebensumstände kann das Jobcenter dem Hilfebedürftigen auch einen PKW mit höherem Wert als angemessen zusprechen.

Übersteigt der Wert des eigenen Autos die Grenze der jeweiligen Angemessenheit, wird der übersteigende Wert als Vermögen auf den Hartz IV Regelsatz angerechnet.

Laut Information der Frankfurter Polizei werden die Beamten „auch in Zukunft mit Unterstützung des Jobcenters Frankfurt am Main konsequent gegen Sozialleistungsbetrüger vorgehen“.