Zum Inhalt springen

Heinrich Alt zur Hartz IV Vollsanktion: „Wer im Obdachlosenheim wohnt, ist nicht obdachlos…“

Obdachlos-HartzIV-Vollsanktion

Nachdem Anfang der Woche bekannt gegeben wurde, dass das Bundesverfassungsgericht Mitte Januar 2019 klären wird, ob Hartz IV Sanktionen verfassungswidrig sind und gegen deutsche Grundrechte verstoßen, wird das Hartz IV System immer mehr in Frage gestellt. Gestern Abend, am 12. Dezember 2018, wurde das Sanktionssystem von Hartz IV nun auch bei stern TV thematisiert.

Hartz IV Sanktionen werden mit einem Fehler beim Autofahren verglichen

Heinrich Alt, Arbeitsmarkt Experte und ehemaliger Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, beschrieb die Hartz IV Sanktionen gestern Abend auf RTL als eine Regelverletzung, die natürlich auch in irgendeiner Form geahndet werden müsste. Um die Ahndung zu veranschaulichen, verglich er den Regelverstoß mit einem Autofahrer, der über eine rote Ampel fährt. Der müsse schließlich auch die Konsequenzen für sein Fehlverhalten tragen und einige Hundert Euro Bußgeld bezahlen – Ob er will, oder nicht.

Generell hält Herr Alt, der übrigens Sozialdemokrat ist, Sanktionen für richtig und wichtig. Dass das Existenzminimum aber durch Hartz IV Sanktionen deutlich unterschritten wird und nicht nur Erwachsene, sondern auch ihre Kinder, davon betroffen sind, ließ Herrn Alt kalt. Er verwies auf das Bundesverfassungsgericht – Die müssen im Januar 2019 klären, ob Hartz IV Sanktionen verfassungswidrig sind.

Wer im Obdachlosenheim wohnt, ist nicht obdachlos

Gestern Abend saß auch ein junger Mann aus Dresden im Publikum von stern TV. Er wurde vom Jobcenter zu 100 % sanktioniert – Er erhält also weder den Hartz IV Regelsatz, noch werden die Kosten für seine Wohnung übernommen. Die Folge: Er muss im Obdachlosenheim wohnen. Essen kann er sich nur leisten, weil ihm das Jobcenter auf Antrag „ergänzende Angebote“ nach § 31 a SGB II bewilligt hat. Ihm wurden Lebensmittelgutscheine ausgehändigt, die allerdings genau vorgeben, was er sich zu essen und zu trinken kaufen darf – eine sehr beschämende und menschenwürdige Situation!

Nachdem der junge Mann sein Schicksal beschrieben hat, wurde Herr Alt gefragt, ob auch diese Form der Sanktion richtig ist. Schließlich ist der Hilfesuchende aufgrund der Vollsanktion obdachlos!
Seine Antwort:

„Er ist ja nicht obdachlos – Er wohnt in einem Obdachlosenheim, er kriegt Lebensmittelgutscheine vom Jobcenter und es gibt auch in Dresden eine Tafel. Verhungern tut also keiner!“

Einkommensanrechnung auf Hartz IV

Die Einkommensanrechnung auf Hartz IV war ebenfalls Bestandteil der Sendung. Wer nicht von Hartz IV betroffen ist, weiß gar nicht, was dem Hilfebedürftigen alles angerechnet wird (beispielsweise Elterngeld, Unterhaltsleistungen, etc). Selbst das Kindergeld, was eigentlich allen Eltern und ihren Kindern zugestehen sollte, wird auf den Hartz IV Bedarf des Erwachsenen angerechnet. Dass man sich dadurch wie ein Mensch zweiter Klasse fühlt, ist kein Wunder…

Doch selbstverständlich hatte Herr Alt auch für die Kindergeld-Anrechnung eine Begründung: Schließlich steht jedem Kind ein eigener Hartz IV Regelsatz zu – Aus diesem Grund gibt es keinen zusätzlichen Anspruch auf Kindergeld. Dass der Regelsatz für Kinder aber viel zu gering bemessen ist und zusätzliches Kindergeld daher dringend benötigt wird, scheint er schlichtweg „vergessen“ zu haben…

Titelbild: Srdjan Randjelovic / shutterstock.com