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Bundesverfassungsgericht prüft Zulässigkeit von Hartz IV Sanktionen

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Halten sich Hartz IV Empfänger nicht an ihre Pflichten und begehen Regelverstöße, werden die Hartz IV Leistungen vom Jobcenter gestrichen. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer Vollsanktion – Das Jobcenter zahlt dann weder den Hartz IV Regelsatz, noch die Kosten für Unterkunft und Heizung.

Wie jetzt die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, soll das Bundesverfassungsgericht erneut die Zulässigkeit von Hartz IV Sanktionen überprüfen.

Hartz IV Sanktionen werden schon länger hinterfragt

In 2017 wurden 953.000 Hartz IV Sanktionen ausgesprochen – Dass das viel zu viel und darüber hinaus auch überflüssig ist, fand Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schon im Mai 2018. Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband forderte im Juni 2018 die Abschaffung „absurder Hartz IV Sanktionen“.

Leider sind auch Kinder nicht vor Hartz IV Sanktionen sicher, denn wenn die Eltern einen „Regelverstoß“ begehen, leiden sie ebenfalls – wenn nicht sogar am Meisten – unter der Leistungskürzung.

Sozialgericht Gotha hält Sanktionen für verfassungswidrig

Erst kürzlich erhob ein Hartz IV Empfänger Widerspruch gegen einen Sanktionsbescheid des Jobcenters Erfurt ein. Das Jobcenter hielt an der Sanktion fest, sodass der Hilfebedürftige Klage beim Sozialgericht Gotha erhob.

Die Richter des Sozialgerichts Gotha halten Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig! Eigentlich nichts Neues, denn bereits in 2015 wandten sich die Sozialrichter aus dem Freistaat Thüringen an das Bundesverfassungsgericht mit der Absicht, Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig zu erklären Siehe Entscheidung des Sozialgericht Gotha: S 15 AS 5157/14 (Beschluss vom 26.05.2015).

Sie sind der Auffassung, dass durch die Leistungskürzungen in das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum eingegriffen wird – Schließlich wird bei einer Hartz IV Sanktion das Existenzminimum unterschritten. Außerdem sieht das Sozialgericht Gotha einen Verstoß gegen die im Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit. Da Hartz IV Sanktionen auch die Gesundheit von Hartz IV Empfängern gefährden, stellen sich die Richter zudem die Frage, ob gegen das festgeschriebene Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verstoßen wird.

Bundesverfassungsgericht prüft Hartz IV Sanktionen

Das Bundesverfassungsgericht wird nun erneut klären, ob Leistungskürzungen für Hartz IV Empfänger deutsche Grundrechte verletzten! Am 15. Januar 2019 findet die erste Verhandlung zur Klärung dieser Frage statt.

Sollte das Bundesverfassungsgericht tatsächlich zu der Auffassung kommen, dass Leistungskürzungen Grundrechte verletzen, dürften Hartz IV Sanktionen bald der Vergangenheit angehören!

Im ersten Anlauf scheiterte das Sozialgericht Gotha mit seinem Vorstoß. Aus formalen Gründen hatte das BVerfG an den Sanktionen festgehalten und die erste Vorlage aus formalen Gründen unter dem Az: 1 BvL 7/15 am 06.05.2016 zurückgewiesen. Nun haben die Gothaer Sozialrichter nachgebessert und starten mit Az: 1 BvL 7/16 einen neuen Versuch bei den obersten Verfassungsschützern.

Titelbild: sutham / shutterstock.com