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Hartz IV: Jobcenter verschickt Mahnung an 11-jähriges Kind

Mutter-troestet-Tochter

Geschichten über Deutschlands Jobcenter hören wir nur allzu oft. Was sich jetzt jedoch das Jobcenter Bielefeld geleistet hat, ist nahezu absurd. Eine 11-Jährige erhielt vom Inkasso-Service der Agentur für Arbeit eine Rückzahlungsforderung inklusive Mahngebühren. Dabei ist weder das Kind, noch ihre Mutter beim Jobcenter gemeldet.

Weder Kind noch Mutter beim Jobcenter gemeldet

Das Jobcenter Bielefeld schießt den Vogel ab: Einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 74 Euro und Mahngebühren von 5 Euro soll das Mädchen laut Amt nachkommen. Sie ist jedoch schulpflichtig – weder arbeitslos noch erhält das Kind Leistungen des Jobcenters. Ihre Mutter ist ebenso wenig arbeitslos oder beim Jobcenter gemeldet. Sie konnte die Mahnung an ihre Tochter nicht nachvollziehen. Auf Anfrage beim Amt erhielt sie keine Auskunft, da es sich bei ihrer Person scheinbar ja nicht um die beim Jobcenter gemeldete Leistungsempfängerin handele.

Vermutung der Mutter bestätigt sich

Doch eine Vermutung hatte die Mutter aus Bielefeld. Der arbeitslose Vater des 11-jährigen Mädchens erhält Leistungen des Jobcenters. Sein Kind besucht ihn lediglich jedes zweite Wochenende in seiner Wohnung. Warum solle aber nun die minderjährige Tochter einer Forderung des Jobcenters nachkommen? Der Vater des Mädchens konnte zur Beantwortung der Frage nicht beitragen.

Da das Schreiben vom Inkasso-Service eine Frist enthielt, suchte die ratlose Mutter Hilfe bei einer regionalen Zeitung. Auf Anfrage der Zeitung, erhielten die Betroffenen eine Antwort der Pressesprecherin des Amtes: Grundsätzlich könnten auch Kinder als Teil der Bedarfsgemeinschaft Zahlungsaufforderungen erhalten.

Jobcenter räumt Fehler ein

Im vorliegenden Fall räumt die Sprecherin jedoch einen Fehler seitens des Jobcenters ein. Das Schreiben hätte an den Vater der Minderjährigen gehen müssen. Durch ein technisches Versäumnis hätte das Jobcenter Bielefeld das Schreiben aber falsch adressiert. Inhaltlich sei es zwar richtig aber an die falsche Person geschickt wurden.

Die Pressesprecherin bat die Mutter darum, dem Jobcenter nun die Adresse des Vaters zukommen zu lassen (Anmerkung der Redaktion: Über diese Aussage sind wir auch etwas verwundert. Sollte das Jobcenter nicht schon längst über die Adresse des Vaters verfügen?)

Letztendlich wissen Mutter und Tochter nicht, wieso das Amt vom Vater Geld zurückfordert. Doch beide sind sich darüber einig, dass sie jetzt und zukünftig nichts mehr mit dem Jobcenter zu tun haben wollen.

Titelbild: wavebreakmedia / shutterstock.com