Zum Inhalt springen

Hartz IV Sanktionen: Wirtschaftsweisen sind gegen Abschaffung

Hartz IV Sanktionen - Wirtschaftsweisen sind gegen Abschaffung

Die Debatte um die Sozialleistungen, konkret Hartz IV bzw. das Arbeitslosengeld II, wird inzwischen aus mehreren Blickwinkeln geführt. Jetzt haben sich auch die Wirtschaftsweisen zu Wort gemeldet. Sie halten an den Sanktionen für Hartz IV Empfänger fest. Alles andere wäre zu teuer und ginge zulasten der Schwächsten, so Christoph Schmidt und Peter Bofinger.

Am Prinzip „Fördern und Fordern“ festhalten

Gegenüber der „Rheinischen Post“ erklärte der Chef der Wirtschaftsweisen, Christoph Schmidt: „Die Arbeitsmarktreformen der 2000er-Jahre haben dazu beigetragen, dass die Arbeitslosigkeit auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung ist.“ Sich vom Gedanken des „Förderns und Forderns“ abzuwenden, wäre der falsche Weg und schwäche nur die Betroffenen.

Insbesondere Personen mit Vermittlungshemmnissen müssten weit mehr unterstützt werden, um den Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu finden. „Dazu gehören feste Strukturen, klare Regeln und ihre konsequente Einhaltung“, so Schmidt. Kurzum: Der Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist gegen die Abschaffung der Hartz IV Sanktionen und die Vorschläge von SPD und Grünen zur bedingungslosen Garantiesicherung.

Ein Systemwechsel wäre kontraproduktiv

Der Grund für die ablehnende Haltung: „Reformen, welche die Anreize zur Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit schwächen, sind kontraproduktiv“, sagt Christoph Schmidt. Sein Kollege Peter Bofinger befürchtet in erster Linie, dass ein Systemwechsel mit enormen Kosten einhergeht. Zudem sei das Fehlen von Anreizen nicht unbedingt vorteilhaft.

Geht es rein um die Kosten, hat man sich ohnehin verschätzt. Die Ausgaben für Hartz IV sind in diesem Jahr höher als erwartet. Man lag um rund 76.000 Bedarfsgemeinschaften und 107.000 erwerbstätige Leistungsberechtigte falsch. Im Jahresdurchschnitt werden es wohl 3,1 Millionen Hartz IV Bedarfsgemeinschaften und 4,2 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte sein. Daraus resultieren überplanmäßige Ausgaben von etwa 250 Millionen Euro beim Arbeitsgeld II und knapp 200 Millionen Euro bei der Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung. Das sind ein bzw. drei Prozent mehr als ursprünglich veranschlagt.

Titelbild: Branislav Cerven  / shutterstock.com