Nach langjähriger Erwerbslosigkeit findet ein Hartz IV Leistungsempfänger auf eigene Faust einen Job, doch das Jobcenter macht ihm beim Ausweg aus der Arbeitslosigkeit einen Strich durch die Rechnung.
Ein Mann aus Finsterwalde ist bereits seit 20 Jahren auf Sozialleistungen angewiesen, hat aber seine Energie zur Jobsuche nicht verloren. Allerdings gestaltet sich diese aufgrund seines starken Übergewichts mehr als schwierig. Nachdem er schon bei einem örtlichen Unternehmen als MiniJobber angestellt ist, unterbreitete ihm der Arbeitgeber das Angebot einer Festanstellung, setzte aber voraus, dass der Hartz IV Bedürftige eine Umschulung mit Berufsabschluss zum Fachinformatiker macht. Die Festanstellung nach der Umschulung bescheinigte der Arbeitgeber sogar schriftlich.
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Ablehnung der Umschulung aufgrund Übergewichts
Den Antrag auf die Umschulung quittierte das Jobcenter Elbe-Elster jedoch mit einem Ablehnungsbescheid. Offenbar glaubt die zuständige Sachbearbeitung nicht, dass der Hartz IV Bedürftige mit seinem Übergewicht acht Stunden am Tag arbeiten könne. Im Ablehnungsbescheid heißt es
Die Förderung der von Ihnen gewählten Maßnahme zur beruflichen Eingliederung kann nicht zugestimmt werden aufgrund von gesundheitlicher Befindlichkeit
Hintergrund ist, dass das Jobcenter den Betroffenen vor der Umschulung zu einem einwöchigen Training lud. Da es aber in dem Unternehmen, bei dem das Training absolviert werden sollte keinen Stuhl gab, der ein Gewicht von 170 kg trägt, musste der Hartz IV Leistungsempfänger diese Maßnahme abbrechen. (Angemerkt sei, dass der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, notwendiges Mobiliar zu stellen) Diesen Abbruch der Maßnahme wertete das Jobcenter Elbe-Elster als Scheitern aufgrund des Übergewichts aus und verweigerte sodann die Umschulung.
Ärztin attestiert Arbeitsfähigkeit
Gegen den Ablehnungsbescheid erhob der Betroffene Widerspruch und legte ein Attest des Medizinischen Versorgungszentrums für Übergewichtige in Berlin vor. Nachdem sich der Mann einer gründlichen Untersuchung unterzog, in der Herz, Lunge und Blutdruck gecheckt wurden, kam die behandelnde Ärztin zu dem Entschluss, dass der Betroffene uneingeschränkt arbeiten kann – und auch aus psychologischer Sicht unbedingt sollte.
Diskriminierung und Stigmatisierung von Übergewichtigen
Gleichzeitig kritisiert die Ärztin die Jobcenter, die nach ihren Aussagen immer wieder „fadenscheinige“ Begründungen finden, um notwendige Umschulungen abzulehnen. Sie redet Klartext und und spricht von Diskriminierung und Stigmatisierung von Übergewichtigen.
Jobcenter lenkt nach langem Hin- und Her ein
Nach wochenlangem Hin- und Her lenkte das Jobcenter Elbe-Elster ein, half dem Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid ab und bewilligte einen Bildungsgutschein – allerdings erst, nachdem sich der Hartz IV Betroffene an einen Fernsehsender wandte. Ab Dezember dieses Jahres kann der Mann seine Umschulung zum Fachinformatiker absolvieren und kommt seinem Ziel, endlich aus dem Hartz IV Bezug und der Arbeitslosigkeit zu entkommen, einen Schritt näher.