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Härter als der Knast: die Hartz IV Sanktionen

Wer im Gefängnis nicht spurt, hat auch weiterhin ein Dach über dem Kopf und Essen auf dem Teller. Hartz IV Empfänger indes müssen bei Regelverstößen damit rechnen, plötzlich kein Geld mehr für Lebensmittel oder die Miete zu haben. Experten sehen die Maßnahmen, die im Sozialgesetzbuch II verankert sind, daher kritisch. Das ändert jedoch nichts daran, dass allein im ersten Halbjahr 2018 rund 450.000 Sanktionen verhängt wurden.

Weniger Strafmaßnahmen als im Vorjahr

Die Bilanz der Bundesagentur für Arbeit hat durchaus positive Züge. Denn im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der Sanktionen um 25.800. Das relativiert sich allerdings sehr schnell, wenn man bedenkt, dass auch die Zahl der Hartz IV Empfänger rückläufig ist. Das Ergebnis: Die Quote derer, die sich nicht an die Melde- und Nachweispflichten gehalten haben, blieb konstant bei 3,1 Prozent.

Obwohl die Sanktionen bei solchen Vergehen inzwischen immer öfter infrage gestellt werden, hält der Bundesagentur-Vorstand Valerie Holsboer sie für unverzichtbar. „Wie soll man den Menschen, die für kleines Geld zur Arbeit gehen, erklären, dass andere, die sich nicht anstrengen, netto fast das Gleiche in der Tasche haben“, betont sie. Deshalb sei es richtig und wichtig, bei Hartz IV Empfängern die Mitwirkungspflichten einzufordern. Das funktioniere nur mit Sanktionen.

Verfehlungen werden hart bestraft

Wer noch keine 25 Jahre alt ist, muss dabei mit der besonderen Härte des Gesetzes rechnen. Schon beim ersten Verstoß über eine einfache Meldeversäumnis hinaus, wird das Arbeitslosengeld II komplett gestrichen – bei weiteren Fehlverhalten kürzt das Jobcenter auch den Mietzuschuss. Damit sind die Strafen für Hartz IV Empfänger deutlich härter als alle anderen Sanktionen, die das deutsche Rechtssystem vorsieht.

Mehrheitlich handelt es sich übrigens um simple Meldeversäumnisse, bei denen der Strafenkatalog gezückt wird. Sie machen 77,4 Prozent der Verstöße aus. Kurzum: Die Sanktion erfolgt, weil man nicht beim Sachbearbeiter vorgesprochen hat. Wann und wie hart durchgegriffen wird, hängt vom Jobcenter ab, weil die Vorgaben einen Interpretationsspielraum lassen. Ob sich daran und an den Sanktionen etwas ändert, könnte bald schon das Bundesverfassungsgericht klären.

Titelbild: Unsplash.com via Christopher Windus