Als sei es nicht schon schwierig genug für Hartz IV Empfänger den Alltag mit all seinen finanziellen Hürden zu meistern oder gar Rücklagen zu bilden. Für regelmäßige Freizeitaktivitäten oder einen jährlichen Urlaub bleibt selten Geld übrig. Insbesondere die geringe Stromkosten Pauschale stellt Hartz IV Empfänger vor ein kaum lösbares Rätsel, da die tatsächlichen Stromkosten meist höher sind als die für sie vorgesehen Pauschale.
Inhaltsverzeichnis
Fehlbetrag für Strom macht Hartz IV Empfängern zu schaffen
Für das nächste Jahr ist wieder eine Erhöhung des Hartz IV Satzes vorgesehen. Seit 2005 gab es immer wieder Erhöhungen, die den Regelsatz insgesamt auf 23 Prozent haben steigen lassen.
Was die Politik dabei scheinbar außer Acht gelassen hat ist, dass die Strompreise in demselben Zeitraum um durchschnittlich 50 Prozent gestiegen sind. Die Kalkulation der Pauschale kann somit rein rechnerisch schon nicht aufgehen. Die Leidtragenden sind die Hartz Empfänger, welchen noch mehr Geld für andere wichtige Ausgaben wie Nahrung oder Bekleidung fehlt. UND: Die der Staat kassiert bei jeder kWh über die Hälfte, wie die Grafik zeigt.
Mehr als 10 Prozent Abweichung zwischen Realität und Pauschale
Alleinstehende Hartz IV Empfänger erhalten im nächsten Jahr insgesamt 424 Euro an Regelsatz. In diesem Betrag sind 37,77 Euro für Stromkosten vorgesehen. Die Abweichung zu den tatsächlich zahlenden Stromkosten beträgt so rund 11,6 Prozent. Das Verbraucherportal Verivox gibt als Bundesdurchschnitt etwa monatlich 39,91 Euro für Stromkosten eines Single Haushalts an. Auf das Jahr gerechnet fehlen Hartz IV Empfängern somit 50 Euro.
Strom aus Grundversorgung noch teurer
Sofern Strom aus der Grundversorgung bezogen wird, ergeht es den Betroffenen noch schlechter. Der Strom aus der Grundversorgung beläuft sich durchschnittlich auf 44,16 Euro monatlich und übersteigt damit die Hartz IV Strompauschale um 23,5 Prozent. Die Stromkosten weichen regional ab. In Brandenburg liegt der reale Aufwand für Strom sogar 29,4 Prozent über dem Satz. In Bremen ist der Fehlbetrag mit 8,9 Prozent am geringsten.
Ein Wechsel zu einem günstigeren Stromanbieter ist vielen nicht möglich, da die Bonität zuvor geprüft wird und bei nicht Erfüllung prompt eine Ablehnung kommt.
Anhand der Missstände ist zu erkennen, wie wichtig eine angemessene Neuberechnung der Regelbedarfe für Strom ist. Hartz IV Empfänger müssen bereits genügend Schikanen über sich ergehen lassen!