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Hartz IV Urteil: Jobcenter muss Computer bezahlen

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Die Erhöhung des Schulbedarfs für Kinder aus Hartz IV Familien war bereits in aller Munde – dass, von diesem Geld jedoch keine Finanzierung eines neuen Computers für das Kind möglich ist, sollte jedem bewusst sein. Das Sozialgericht Gotha urteilt nun, dass die Kosten für einen PC bzw. Computer/ Laptop vom Jobcenter übernommen werden müssen.

Chancengleichheit für Hartz IV Kinder

Bildung ist wichtig aber leider immer noch für viele Familien zu teuer. Kinder aus Hartz IV Familien sollten dieselben Chancen haben, wie Kinder aus vermögenderen Familien. Das Sozialgericht Gotha möchte durch ihr Urteil nun die Chancengleichheit für Hartz IV Kinder stärken und entlastet Hartz IV Empfänger durch die Kostenübernahme für einen PC. Jobcenter müssen die Kosten als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB als nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss übernehmen.

PC als Grundlage für Bildung im digitalen Zeitalter

Die technologische Entwicklung in der Gesellschaft ist auch in der Schule merklich spürbar. Die digitale Anfertigung von Hausarbeiten und Referaten ist mittlerweile selbstverständlich. Ebenso werden Essensbestellungen für die schulische Kantine zunehmend online getätigt und auch die Vertretungspläne sucht man vergeblich am analogen schwarzen Brett der Schule.

Ohne internetfähigen PC sei

„[…] die Befolgung organisatorischer Vorgaben der Schule zu großen Teilen nicht mehr möglich […]“,

so das SG Gotha. Der Computer erfülle somit den laufenden Bedarf eines Kindes sachgemäß am Unterricht teilzunehmen und stellt die Grundlage für den ordnungsgemäßen Besuch der Schule.

Am 17. August 2018 wurde daher entscheiden, dass Jobcenter zukünftig die Finanzierung eines internettauglichen PC’s, inklusive Zubehör und Serviceleistungen, in Höhe von 600 Euro übernehmen müssen (S 26 AS 3971/17).

Der Grundpfeiler für ein, von Sozialleistungen unabhängiges, Leben ist die schulische Bildung. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Hartz 4 Empfänger für ihre Kinder das Recht auf Bildung, wenn notwendig, immer einklagen.

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