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BSG-Urteil: Keine pauschale Zwangsverrentung für Hartz IV Empfänger!

Im vorliegenden Fall geht es um einen Mann, der knapp 46 Jahre gearbeitet hat, bis er mit 60 Jahren in Hartz IV rutschte. Als er seinen 63. Geburtstag erreichte, wollte ihn das Jobcenter zur Frührente mit Abschlägen in Höhe von monatlich 100 Euro zwingen. Das Prekäre: Nur 4 Monate später hätte der Mann Anrecht auf eine abschlagsfreie (!) Rente gehabt! Für das Jobcenter war diese Tatsache völlig irrelevant. Der Betroffene ließ sich das Vorgehen nicht gefallen und klagte bis zum Bundessozialgericht – und bekam Recht!

Der Mann aus Neubrandenburg hat seit seinem 14. Geburtstag gearbeitet – bis zum 60. Geburtstag war er immer erwerbstätig. Dann rutschte er in Hartz IV. Doch die 45 Beitragsjahre, die für eine abschlagsfreie Rente nötig sind, hatte er zu diesem Zeitpunkt längst erreicht. Daher freute er sich darauf, nach kurzem Hartz IV Bezug mit 63 Jahren und vier Monaten in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen und Rente in voller Höhe zu erhalten.

Ab 63 Jahren hat Altersrente Vorrang vor Sozialhilfe

Doch aus der Wunschvorstellung wurde nichts, dafür sorgte das Jobcenter.

Denn per Gesetz gilt: Ab 63 Jahren hat die Altersrente Vorrang vor Sozialhilfe. Auch, wenn der Betroffene durch die Frührente mit einer Kürzung seiner Rente rechnen muss.

Es gibt jedoch eine Härtefallregelung: Wenn die abschlagsfreie Rente „in nächster Zukunft“ gilt, dürfen Hartz IV Empfänger nicht zur Frührente gedrängt werden. ➨ Die Jobcenter lagen diese Formulierung bisher auf drei Monate fest.

Als der Neubrandenburger seinen 63. Geburtstag erreichte, wollte ihn das Jobcenter aus diesem Grund zur Frührente drängen. Dass dem Mann nur noch vier Monate fehlten, bis er sowieso in abschlagsfreie Rente hätte gehen können, war den Jobcenter-Mitarbeitern egal.

Was dem Jobcenter egal gewesen ist, hätte für den Betroffenen Abschläge in Höhe von 9,6 Prozent bedeutet. Bis an sein Lebensende wären dies monatlich 100 Euro weniger zum Leben gewesen!

Mit dem Hintergrund, dass die abschlagsfreie Rente nur vier Monate später erreicht gewesen wäre und Hartz IV Empfänger nicht zur Frührente gedrängt werden dürfen, wenn die abschlagsfreie Rente in „naher Zukunft“ liegt, wehrte sich der Mann und erhob Klage.

Bundessozialgericht gibt dem Betroffenen Recht

Letztendlich klagte sich der Mann bis zum Bundessozialgericht und bekam im Urteil (AZ: B 14 AS 1/18 R) Recht.

Die Richter des Bundessozialgerichts waren glücklicherweise der Auffassung, dass die Wartezeit von vier Monaten bis zur abschlagsfreien Rente im Rahmen der Härtefallregelung ausreicht und der Neubrandenburger nicht in die Frührente gedrängt werden darf.

Die Herausforderung für die Zukunft: Solange es keine klaren Vorgaben gibt, sind Gesetzesformulierungen wie „in naher Zukunft“ mehr als unglücklich. Denn so haben Jobcenter-Mitarbeiter immer die Möglichkeit, das Gesetz nach eigenem Ermessen auszulegen. Und insbesondere, wenn sich auf diese Weise Statistiken beschönigen lassen, wird das Jobcenter das Gesetz immer so auslegen, dass es für die eigenen Kosten und Statistiken positiv ist.

Titelbild von Pexels.com – Pixabay.com

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