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2019: Hartz IV Empfänger dürfen teurer und größer wohnen!

Über die neuen Richtwerte aus Berlin für die Unterkunft und Heizung dürften sich viele Bezieher von Hartz IV Leistungen freuen. Am gestrigen Dienstag wurden im Roten Rathaus die neuen Richtwerte beschlossen, womit die angemessen Kosten für Wohnung um sieben bis 17 Prozent steigen.

Update vom 01. Oktober 2019

Die angemessenen Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte in Berlin wurden zum 01. Oktober 2019 erneut angehoben und sind dem Folgenden zu entnehmen:

Bedarfsgemeinschaft (BG) Personenangemessene Wohnflächeangemessene Miete, bruttokalt (ALT)angemessene Miete, bruttokalt (NEU)
1 Person50 m²404,00 €421,50 €
2 Personen60 m²472,20 €495,00 €
1 Person mit Kind65 m²491,40 €509,60 €
3 Personen85 m²604,80 €627,20 €
4 Personen90 m²680,40 €705,60 €
5 Personen102 m²795,60 €848,64 €
jede weitere Personen12 m²93,60 €99,84 €

Ab 01. Januar 2018 steigt der Zuschuss

Ab dem kommenden Jahr erhalten Hartz IV Bedürftige höhere Unterkunftskosten zugesprochen – insgesamt sind über 270.000 Berliner Haushalte betroffen. Beispielsweise steigt die Grenze der Angemessenheit für einen Ein-Personen-Haushalt in Berlin von derzeit 364,50 Euro um 39,50 Euro auf insgesamt 404 Euro Bruttokaltmiete. Entscheidend für die Berechnung ist nach Angaben der AV Wohnen der Mietspiegel, wobei nicht nur die einfacher Wohnraum, sondern auch erstmals mittlerer Wohnraum, der zwar klein aber teuer ist, mit bei der Berechnung berücksichtigt wird.

Wohnfläche/ Richtwerte Miete in der Übersicht

Bedarfsgemeinschaft (BG) Personenangemessene Wohnfläche (ALT)angemessene Wohnfläche (NEU)angemessene Miete, bruttokalt (ALT)angemessene Miete, bruttokalt (NEU)
1 Person50 m²50 m²364,50 €404,00 €
2 Personen60 m²60 m²437,40 €472,20 €
1 Person mit Kind60 m²65 m²491,40 €
3 Personen80 m²85 m²518,25 €604,80 €
4 Personen85 m²90 m²587,35 €680,40 €
5 Personen97 m²102 m²679,97 €795,60 €
jede weitere Personen12 m²12 m²84,12 €93,60 €

Weitere Zuschläge

Darüber hinaus zahlt das Jobcenter auch Zuschläge, die den Richtwert überschreiten. So können langjährige Mieter, die bereits länger als zehn Jahre in ihrer Wohnung leben, weitere zehn Prozent Zuschlag erhalten, womit die Grenze der Angemessenheit von 404 Euro um 40,40 Euro auf 444,40 angehoben. Bisher gibt es diesen Zuschlag erst nach 15 Jahren.

Auch nach einer teuren Modernisierung der Mietwohnung können betroffene Hartz IV Empfänger einen zehnprozentigen Zuschlag beim Jobcenter Berlin beantragen. Gleiches gilt für pflegebedürftige Personen sowie Eltern, deren Kind eine spezielle Schule besucht und ein Umzug nicht vorteilhaft wäre.

Hartz IV Umzüge vermeiden

Häufig ist ein Hartz IV Umzug, weil die Wohnung zu teuer ist, nicht unbedingt wirtschaftlich, da eben auch Umzüge viel Geld kosten. In solchen Fällen können Die Jobcenter einen Umzugs-Vermeidungs-Zuschlag auf die angemessene Miete zahlen, was viele Haushalte davor bewahren könnte, die Wohnung wechseln zu müssen. Zusätzlich sollen die Pauschalen, die für Umzugshelfer vom Jobcenter gezahlt werden, von 20 auf 30 Euro angehoben werden.

5 m² mehr Wohnfläche

Ebenfalls werden die angemessene Wohnflächen angehoben, jedoch erst bei Haushalten mit mindestens drei Personen oder Alleinerziehende mit Kind. So können diese statt bisher 60 m² ab 2018 65 m² bewohnen. Bei einem Dreipersonen-Haushalt erhöht sich die angemessene Wohnfläche von bisher 75 m² auf 80 m².

Heizkosten

Die aktuellen Zuschläge für die Heizkosten richten sich nach den bundesweiten Höchstwerten. Allerdings stehen diese noch nicht fest und werden voraussichlich bis Ende dieses Monats verkündet.

Miete vom Munde absparen

„Viele Menschen müssen sich ihre Miete buchstäblich vom Munde absparen. Ich bin froh, dass mit der Neuberechnung die Mieten von 86.000 Bedarfsgemeinschaften wieder vollständig übernommen werden können“,

so Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke).