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Hartz IV reicht nicht für Strom!

Strom muss aus dem Regelsatz bezahlt werden. Und obwohl es im kommenden Jahr erneut eine Hartz IV Erhöhung geben soll, reicht diese nicht aus, um die steigenden Stromkosten zu decken. Unter Berücksichtigung des neuen Regelsatzes haben Hartz IV Hilfebedürftige jetzt schon eine Unterdeckung von etwa 15 Prozent!

Hartz IV Regelsatz zu gering für Stromkosten

Zum 01.01.2018 sollen Hartz IV Leistungsempfänger einen Eck-Regelsatz von 416 Euro bekommen, eine Steigerung von 7 Euro zu diesem Jahr. Bei Paaren in Bedarfsgemeinschaft jeweils eine Steigerung um 6 Euro auf 374 Euro monatlich.

Das Verbraucherportal Verivox hat untersucht, wie hoch die durchschnittlichen Stromkosten nach Haushalten sind. Bei einem Single-Haushalt sind dies bei einem realistischen Jahresverbrauch von 1.500 kWh durchschnittlich 486 Euro jährlich. Auf den Monat heruntergebrochen kommt man so auf einen Anteil von 40,50 Euro, die aus dem Regelsatz bezahlt werden müssen. Im Regelsatz sieht der Gesetzgeber allerdings ab dem kommenden Jahr nur etwa 35 Euro für Strom vor – jährlich ein Fehlbetrag von 64,92 Euro.

Grundversorger noch teurer

Wer seinen Strom vom Grundversorger bezieht, muss sogar noch tiefer in die Tasche greifen, um die Stromkosten zu bezahlen. Durchschnittlich liegen die Kosten dort bei jährlich 531,96 Euro, wie Verivox schreibt. Auf dem Monat gerechnet somit 44,33 Euro und damit über 25 Prozent teurer als im Hartz IV Regelsatz vorgesehen. Der jährliche Fehlbetrag beläuft sich auf durchschnittlich 110,88 Euro, den Hilfebedürftige aus dem Hartz IV Regelsatz schultern müssen. Dies hat zur Folge, dass bei anderen Positionen eingespart werden muss, beispielsweise Kleidung, Hygieneartikel oder gar bei den Lebensmitteln.

Regionale Unterschiede bei den Grundversorgern

Regionale Unterschiede innerhalb der Bundesrepublik sind deutlich. Während Bürger in den neuen Bundesländern durchschnittlich 133 Euro jährlich draufzahlen müssen, sind es im Westen nur 106 Euro. Mit einem Unterschied von „nur“ 71 Euro ist der Strom bei Bremens Grundversorger am günstigsten, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit einem Fehlbetrag von 93 Euro und Baden-Württemberg mit einem Minus von 99 Euro. Am tiefsten müssen Hilfebedürftige aus Brandenburg zahlen, hier liegt die Differenz zum Regelsatz bei durchschnittlich 163 Euro jährlich, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern mit 145 Euro.

Stromkosten steigen schneller als der Hartz IV Regelsatz

Betrachtet man die Gesamtsituation wird das Defizit noch deutlicher. Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 (345 Euro West/ 331 Euro Ost) ist der Regelsatz in kleinen Etappen nur um etwa 21 Prozent angehoben worden (416 Euro in 2018). Die Strompreise im selben Zeitraum sind dagegen jedoch explodiert und erreichen auf der Preisskala eine Verteuerung von etwa 51 Prozent. Bei den Grundversorgern sogar teilweise um 65 Prozent.

Auch die Zukunft bringt keine positive Prognose. Unter dem Deckmantel der Energiewende schrauben die Energieversorger ihre Strompreise weiter in die Höhe.

Wer an den Stromkosten sparen will, sollte unbedingt die Stromanbieter und Preise jedes Jahr vergleichen. Die Unterschiede unter den einzelnen Anbietern sind enorm hoch, so dass hier viel Einsparpotential besteht.

Strom-Tarifrechner