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Hartz IV Skandal: Jobcenter widersetzt sich Sozialgericht

Wenn man von Amtswillkür im Zusammenhang mit Hartz IV spricht, dann ist dieser Fall ein gutes Beispiel dafür, womit Hilfebedürftige im Leistungsbezug konfrontiert werden. Wegen ein Paar Schuhen wurden einer alleinerziehenden Mutter die Leistung komplett gestrichen, doch es kommt noch besser!Alles fing damit an, dass eine alleinerziehende Mutter aus Soest Besuch vom Außendienst des Jobcenters Soest (Arbeit Hellwig Arbeit) bekam. Dabei hatten die Kontrolleure bei ihrer detektivischen Meisterleistung in der Wohnung der Frau ein Paar „fremde“ Schuhe gefunden und sodann die Hartz IV Leistungen mit einem Zahlungseinstellungsbescheid vollständig eingestellt. Der Vorwurf des Jobcenters lautete, die Frau würde heimlich mit einem Partner leben. In Folge dessen konnte die Mutter bereits für Oktober die Miete und andere Verbindlichkeiten nicht begleichen.

Daraufhin wandte sich die Hartz IV Leistungsempfängerin an die Bremer Rechtsanwaltskanzlei „Rightmart“, denn der Vorwurf des Jobcenters stimmte nicht. Bei den vom Jobcenter Außendienst gefunden Herrenschuhen im Flur handelte es sich um jene ihres Ex-Mannes, der der seine beiden Kinder gelegentlich besucht und vorübergehend abholt. Aufgrund ihrer akuten finanziellen Notlage beantragte der Rechtsanwalt der Kanzlei, Jan Strasmann, Eilrechtsschutz beim Sozialgericht. Die Sozialrichter verpflichteten das Jobcenter Soest, die einbehaltenen Leistungen an seine Mandantin auszuzahlen.

Sachbearbeiter widersetzt sich Weisung des Gerichts

Doch jetzt kommt der Knaller – das Jobcenter zahlte die Gelder nicht aus – trotz Beschluss des Gerichts! Da der Anwalt dies für ein Missverständnis hielt, fragte er telefonisch beim Jobcenter nach doch die Antwort war unfassbar. Der zuständige Sachbearbeiter war der persönlichen Meinung, die Entscheidung des Sozialgerichts sei falsch, weshalb er die Leistungen nicht ausgezahlt und Beschwerde beim Gericht eingereicht habe. „Dass sich eine staatliche Institution weigert, einen Gerichtsbeschluss umzusetzen“, hatte Strasmann bis dato nicht erlebt und wusste naturgemäß erst einmal nicht mit der Situation umzugehen. Auch eine Angestellte des Gerichts konnte sich auf das Verhalten des Jobcenters keinen Reim bilden.

Daraufhin wollte der Anwalt ein Zwangsgeld gegen das Jobcenter beantragen und den Hartz IV Anspruch pfänden lassen . Mittlerweile hatte sich das Jobcenter anders besonnen und die Leistungen ausgezahlt. Mit ursächlich dafür dürfte sein, dass sogar die Lokalzeitung „Soester Anzeiger“ über diesen Fall berichtete. Gegenüber der Zeitung bestätigte der Jobcenter-Leiter, Martin Steinmeier, die Ausführungen des Rechtsanwalts. Ursprünglich hatte der Sachbearbeiter die Hoffnung, das Landessozialgericht würde den Fall binnen weniger abschließen, da nun doch ein paar Wochen ins Land verstreichen können, habe man sich aber entschieden, die Leistungen erst einmal zu zahlen, so Steinmeier, der gleichzeitig betont, die Mutter wäre gar nicht mittellos, da sie noch Kindergeld und Elterngeld erhalten würde. Hier stellte Jan Strasmann jedoch klar, dass dies bei weitem nicht ausreiche, um die Wohn- und täglichen Lebenshaltungskosten zu decken.