Die Jobcenter sind in die Kritik des Bundesrechnungshofes geraten der feststellt, dass viele Hartz IV Maßnahmen, die Leistungsempfänger über sich ergehen lassen müssen, nutzlos sind.
Dabei rügt der Bundesrechnungshof (BRH) die Vermittlungsarbeit der Jobcenter und fordert mehr Effizienz. Dies berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf einen Prüfbericht. So kämen die Jobcenter keiner angemessenen Betreuung von Hartz IV Leistungsempfängern nach, die an Ein-Euro-Jobs, arbeitsmarktpolitischen Weiterbildungsprogrammen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Das Stichwort lautet hier „Absolventenmanagement“, wie es von der Bundesagentur für Arbeit (BA) genannt wird und genau das funktioniert aus Sicht des BRH nicht gut bei den Jobcentern. Denn die Teilnahme an einer Maßnahme ist eine Sache aber sie soll die Hartz IV Leistungsempfänger auf dem Arbeitsmarkt auch voranbringen. Dies bedeutet, dass die Jobcenter mit den Teilnehmern Gespräche führen sollen, Bewerbeprofile erstellen und aktualisieren müssen.
rausgeschmissenes Geld
Im Prüfbereicht kritisiert der BRH, dass die anschließende Betreuung von Hartz IV Leistungsempfängern, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilgenommen haben, „noch deutlich verbesserungswürdig“ sei. Weiter heißt es dort, dass die von den Jobcentern verhängten Maßnahmen „oft nur zufällig erfolgreich“ seien. Daher fordert der BRH die Jobcenter auf, die Ergebnisse von Maßnahmen zu berücksichtigen, da die ansonsten „mit hohem finanziellen Aufwand der Jobcenter und großem persönlichen Einsatz der Leistungsberechtigten erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten oft nutzlos“ bleiben. Die Mängel seien derart groß und mit ursächlich dafür, dass die absolvierten Maßnahmen für Betroffene in den Vermittlungsbemühungen wirkungslos bleiben. Der Rechnungshof hat dabei ermittelt, dass sich die Kosten für Maßnahmen im Durchschnitt auf 700 Euro bei Ein-Euro-Jobs und etwa 6.000 Euro bei Weiterbildungsmaßnahmen belaufen. Stefan Sell, Sozialwissenschaftler und Professor an der Universität Koblenz, bezeichnet dies als Geldverschwendung.
Weiterbildungsmaßnehmen ohne Dokumentation nutzlos
Insgesamt haben die Kontrolleure Ende des vergangenen Jahres nahezu 500 Fälle untersucht, die sich auf acht rein kommunal oder von der BA und einer Kommune geführten Jobcenter erstreckten. Dabei wurde herausgefunden, dass in 39 Prozent der Fälle Jobcenter die zentralen Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit oder interne Weisungen missachtet haben, indem die Maßnahmen die dokumentiert und entsprechende Datensätze bzw. Profile der Hartz IV Leistungsempfänger nicht aktualisiert wurden. Dabei merkt der BRH an, dass die Nichtbeachtung des Wissenszuwachses der Bewerber sich „negativ auf die Motivation der Leistungsberechtigten auswirken“ kann. Als Beispiel wird im Bericht eine Leistungsempfängerin aufgeführt, die erfolgreich eine Weiterbildungsmaßnahme zur Einzelhandelkauffrau absolvierte und in der Abschlussprüfung mit der Note „gut“ bestand. Das Jobcenter aktualisierte ihre Daten dennoch nicht, so dass sie weiter als „Verkaufshilfe“ in den Unterlagen des Leistungsträgers geführt wurde.
Zudem wird kritisiert, dass nahezu bei jedem dritten Fall eine abgeschlossene Maßnahme vom Jobcenter nicht zum Anlass genommen wurde, um die zukünftigen Integrationsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt anzupassen. Hier hatte es an Gesprächen zwischen Jobcentern und Teilnehmern der abgeschlossenen Maßnahme gefehlt, wie es danach weiter gehen würde. Bereits 2014 hatte die Bundesagentur für Arbeit in einer internen Untersuchung Defizite im „Absolventenmanagement“ festgestellt, wie die „SZ“ weiter berichtet.