Bis zu 5.000 Euro an Bußgeldern oder Erzwingungshaft drohen Hartz IV Leistungsempfängern, wenn Sie gegenüber dem Jobcenter falsche oder keine Angaben zu Sachverhalten machen, die den Leistungsbezug betreffen. Darüber berichtet die „BILD“ in der Montagsausgabe und beruft sich dabei auf eine neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit.Dem Bericht zu Folge gilt die neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit für Anträge, die ab dem 01. August 2016 gestellt werden. Dabei können diese empfindlichen Strafen verhängt werden, wenn Hartz IV Antragsteller für den Leistungsbezug benötigten Angaben „“nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig“ machen, heißt es in dem Papier. Bisher war die Handhabe so, dass nur Strafen verhängt werden konnten, wenn Leistungsempfänger falsche Angaben gemacht haben – wurden allerdings keine Angaben gemacht, konnte das Jobcenter dies nicht ahnden.
Ein gutes Beispiel für so eine Nichtauskunft könnte beispielsweise ein Erbe sein, der Hartz IV Leistungen beim Jobcenter beantragt und dabei die Erbschaft verschweigt, was zu höheren und unberechtigten Leistungen führen würde.
Erzwingungshaft bei Nichtzahlen
Für alle Anträge ab 01. August 2016 soll die neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit diese Regelungslücke schließen, so dass auskunftsunwilligen Leistungsempfängern bis zu 5.000 Bußgeld und im schlimmsten Fall sogar Erzwingungshaft drohen, sollten sie sich weigern zu zahlen. Dies solle gerade bei Hartz IV Empfängern angewandt werden, die ihre „Zahlungsunwilligkeit deutlich zu Ausdruck gebracht“ hätten, zitiert die „BILD“ aus dem internen Papier.
Auch die Verwarngelder bei „geringen Vergehen“ sollen dem Bericht zufolge erhöht werden. Lagen sie bislang bei 50 Euro, sollen diese um weitere zehn Prozent auf 55 Euro erhöht werden. Gleichzeitig sollen die Jobcenter künftig die zuständigen Ausländerbehörden informieren, sofern Bußgelder über 1.000 Euro gegen einen ausländischen Leistungsempfänger verhängt werden.