Um unberechtigt empfangenes Arbeitslosengeld wieder einzutreiben, ist die Bundesagentur für Arbeit eine Kooperation mit zwei Inkasso-Unternehmen eingegangen, die sich um die Rückführung der Gelder kümmern sollen. Für die beiden Inkasso-Unternehmen habe man sich nach einer Ausschreibung entschieden und habe eine zeitlich befristete Vereinbarung getroffen, so die Bundesagentur für Arbeit Bremen und Bremerhaven.Eine BA-Sprecherin teilte mit, dass beiden Inkasso-Unternehmen rund 120.000 Fälle zur bundesweiten Rückführung von Geldern übergeben wurden. Dabei stammen die meisten Forderungen aus den Jahren 2006 bis 2010 und betreffen nur das Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung, Hartz IV Leistungen der Jobcenter sollen nicht betroffen sein. Die durchschnittliche Forderung der Bundesagentur für Arbeit beläuft sich dabei auf 1.200 Euro und betrifft nur Schuldner, die aktuell keine Arbeitslosengeld Leistungen mehr erhalten.
Die Bundesagentur für Arbeit erklärte, dass man seine Kunden über die Vorgehensweise mit den Inkasso-Unternehmen informieren wolle. Zunächst müssen die säumigen Zahler mit einem Anruf oder Schriftverkehr der Inkasso-Unternehmen rechnen. Gleichzeitig erklärte die BA, dass den Schuldnern von den Inkasso-Unternehmen keine Kosten in Rechnung gestellt werden.