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Hartz IV Sätze sollen in 2017 steigen

Die Hartz IV Regelsätze sollen zum 01. Januar 2017 teilweise deutlich steigen. Hintergrund für die Hartz IV Erhöhung seien der Preisanstieg sowie die Neuberechnung der Bedarfsermittlung aufgrund neuer Statistikauswertungen.

Ab Januar 2017 soll Hartz IV erhöht werden, das berichtet die „Bild“, die sich dabei auf einen Gesetzesentwurf des Bundessozialministeriums unter der Führung von Andrea Nahles (SPD) beruft. Alleine in 2017 sollen für die Anhebung 470 Millionen Euro locker gemacht werden. Bis 2020 sollen sich die Mehrkosten auf bis zu zwei Milliarden Euro belaufen.

Hartz IV Eck-Regelsatz auf 409 Euro monatlich

Beim Eck Regelsatz für volljährige Singles soll sich die Erhöhung von derzeit 404 Euro monatlich um fünf Euro auf 409 Euro belaufen (etwa 1,24 Prozent mehr). Paare in Bedarfsgemeinschaft sollen jeweils statt bisher 364 Euro künftig 368 Euro erhalten. Auch Volljährige unter 25 Jahren, die noch im Haushalt der Eltern leben, sollen drei Euro mehr und damit 328 Euro erhalten.

Der monatliche Bedarf für Kinder von 13 bis 18 Jahren soll um fünf Euro auf 311 Euro angehoben werden, bislang werden 306 Euro gezahlt.

Kinder von sechs bis 13 Jahren erhalten deutlich mehr

Am meisten profitieren Kinder zwischen sechs und 13 Jahren. Hier soll der monatliche Hartz IV Bedarf (Sozialgeld) von aktuell 270 Euro um 21 Euro auf insgesamt 291 Euro angehoben werden. Damit beläuft sich die Erhöhung der Sozialleistungen für die Kinder dieser Altersklasse um etwa acht Prozent. Die Erhöhung sei hier nötig, da offenbar aufgrund der aktuellsten Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Bundesamtes für Statistik festgestellt wurde, dass der Bedarf der Kinder dieser Altersgruppe deutlich höher sei als bisher errechnet.

Kinder bis sechs Jahren sollen bei der Hartz IV Erhöhung 2017 leer ausgehen, der monatliche Bedarf bleibt mit 237 Euro unverändert.

Keine großen Sprünge

Abgesehen von den Leistungen für die sechs bis dreizehnjährigen Kinder ist dies insgesamt keine wirklich große Erhöhung und entspricht auch der, die es bereits zum Jahreswechsel 2015/ 2016 gegeben hatte. Hier wurde der monatliche Hartz IV Regelbedarf ebenfalls nur um fünf Euro angehoben.

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