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Hartz IV Reform 2016 verabschiedet

Am Donnerstag hat der Bundestag das Hartz IV Gesetz zum Bürokratieabbau verabschiedet: Stimmt der Bundesrat der Reform zu, werden vor allem der Bewilligungszeitraum von ALG II und die Förderdauer von Ein-Euro-Jobs verlängert.

Was ist neu?

Musste Hartz IV bislang alle sechs Monate neu beantragt werden, verlängert sich die Bewilligungsdauer künftig auf zwölf Monate. Doch nicht nur der erhöhte Bewilligungszeitraum soll zum Bürokratieabbau beitragen, Vereinfachungen sind ebenfalls bei der Einkommensanrechnung sowie bei der Berechnung von Unterkunfts- und Heizkosten geplant. Auch bei den Ein-Euro-Jobs gibt es etwas neues: Die Förderdauer erhöht sich auf 36 Monate. Regelung bisher: Das Jobcenter durfte ALG II Empfänger bis dato innerhalb von fünf Jahren 24 Monate lang Ein-Euro-Jobs zuweisen.

In letzter Minute gekippt

In letzter Zeit wurden einige geplante Änderungen kontrovers diskutiert. Viele sind nun doch nicht Teil der Reform. So soll es entgegen des ursprünglichen Vorhabens doch nicht möglich sein, ältere Hartz IV Bezieher, die in Zwangsrente mit 63 geschickt werden sollen, zu sanktionieren, wenn sie Unterlagen nicht abgeben, die für ihre Frühverrentung unabdingbar sind. Viel Kritik hatte Andrea Nahles (SPD) auch für die geplante Änderung zu den Hartz IV Kürzungen bei alleinerziehenden Eltern einstecken müssen. So sah Nahles ursprünglicher Plan vor, dass alleinerziehenden Eltern die Bezüge für den Zeitraum, in dem das Kind beim Ex-Partner ist, der kein Hartz IV erhält, gekürzt werden – auch diese Idee wird nun aber keine Rolle im Gesetz spielen.

Kritik an der Reform

Trotz der Rücknahme einiger Änderungspläne, gibt es immer noch Aspekte des Gesetzes, die scharf kritisiert werden. Ulrich Schneider (Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes) beanstandet insbesondere einen Teil der Reform, der vorsieht, dass fehlerhafte Bescheide nicht mehr rückwirkend korrigiert werden müssen – wir hatten darüber informiert. Wie tagesschau.de berichtet, sagt Schneider: „Das ist auch rechtsstaatlich sehr fragwürdig, wenn das Urteil eines Gerichtes hier per Gesetz ausgesetzt werden soll“.

Härte Strafen für Hartz IV Empfänger

Ebenso kritisch beäugt wird, dass sich die Strafen der Jobcenter sich massiv verschärfen könnten: Verhalten sich ALG II Empfänger „sozialwidrig“ ist es dem Jobcenter möglich, Geld vom Leistungsbezieher zurückzufordern. Dazu zählte bislang z.B. die vorsätzliche Vermögensausgabe vor einem Grundleistungsbezug. Nun soll es aber per Gesetz möglich werden, Geld, Beiträge zur Sozialversicherung und sogar Sachleistungen von Hartz IV Empfängern zurückzuverlangen und zwar schon dann, wenn sie eine Arbeitsstelle „ohne wichtigen Grund“ ausschlagen oder aufgeben. „Es wird darin neu definiert, wann Geld und sogar Sozialversicherungsbeiträge zurückzufordern sind. Klar ist das eine Ausweitung und damit eine Verschärfung“, äußert sich Franz-Josef Düwell (ehemaliger Vorsitzender des Bundesarbeitsgerichtes) zu der geplanten Änderungen gegenüber tagesschau.de.