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Mindestlohn zu niedrig – Immer mehr Hartz IV Aufstocker

Wie aus den jüngsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, muss jeder zehnte Arbeitslosengeld I Empfänger mit Hartz IV Leistungen aufstocken, um überleben zu können.

Arbeitslosengeld I reicht in vielen Fällen nicht aus

Im Jahr 2011 hatte die Aufstockerquote der Arbeitslosen, die ihr ALG I durch Hartz IV Leistungen aufbessern müssen, noch bei 9,1 Prozent gelegen, 2012 war sie auf 9,7 Prozent, 2013 und 2014 bereits auf 10,1 Prozent gestiegen. Im letzten Jahr erreichte die Quote ihren traurigen Höhepunkt von 10,2 Prozent. In den neuen Bundesländern sind mit 14,2 Prozent mehr Arbeitslose von diesem Trend betroffen als in den alten Bundesländern, in denen die Quote bei 9,0 Prozent liegt. Diese Zahlen sind Angaben der Bundesagentur für Arbeit, die die Behörde auf Anfrage von Sabine Zimmermann, Vizechefin der Linke-Bundestagsfraktion, herausgegeben hat.

Kein Verlass auf die Versicherungsleistung

„Das Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung, für das man oft viele Jahre eingezahlt hat, ist für immer mehr Erwerbslose keine Garantie mehr, im Falle der Erwerbslosigkeit einigermaßen finanziell über die Runden zu kommen“, zitiert die „WAZ“ die Linke-Politikerin. Dass eine so hohe Zahl Erwerbslose aufstockende Hartz IV Leistungen beantragen müssten, sei Zimmermann zufolge in erster Linie ein Resultat von Niedriglöhnen und der wachsenden Teilzeitbeschäftigung. Zimmermann fordert, dass der Niedriglohn endlich effektiv bekämpft werde. Sie geht noch einen Schritt weiter und drängt auf eine Anhebung des Mindestlohnes – von aktuell 8,50 Euro auf 12,00 Euro pro Stunde.

Mindestarbeitslosengeld und verlängerte Rahmenfrist

Sabine Zimmermann will das System der Arbeitslosenversicherung gestärkt wissen: Dafür möchte sie ein Mindestarbeitslosengeld auf Grundsicherungsniveau – mit Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt – einführen. Der „WAZ“ gegenüber sagte sie, dass ein ergänzender Hartz IV Bezug, der erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringe, so vermieden werden könne. Um die Versicherungsleistung des ALG I überhaupt in Anspruch nehmen zu können, müssen Arbeitslose vor dem Job-Verlust innerhalb von 24 Monaten mindestens 12 Monate lang mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Zimmermann fordert, diese Rahmenfrist auf 36 Monate zu erweitern, damit weniger Arbeitslose direkt auf Hartz IV angewiesen sind.