63 Jahre, Hartz IV Bezug, eigentlich bereits fähig, in Rente zu gehen: Arbeitslosen, auf die diese Kriterien zutreffen, droht oftmals die Zwangsverrentung. Arbeitsmarktforscher halten das für den falschen Weg und legen nun ein Alternativmodell vor.
Ausgleichszahlungen der Rentenversicherung an den Bund
Nach der aktuellen Gesetzeslage werden Arbeitslosengeld II Empfänger mit mindestens 35 Versicherungsjahren im Alter von 63 vorzeitig in Rente geschickt: Renten-Abschläge von bis zu 14,4 Prozent wären die künftig auf sie zukommende Folge. Hinter diesem Dilemma steht die gesetzliche Regelung, nach der Bezieher von Hartz IV Leistungen vor dem Erhalt der Grundsicherung zuerst andere Einkommen für ihren Lebensunterhalt heranziehen müssen. Enzo Weber, Forschungsbereichsleiter beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dem Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit, schlägt jetzt Ausgleichszahlungen der Rentenversicherung an den Bund vor, um älteren Arbeitslosen weiterhin den Hartz IV Bezug zu ermöglichen und damit drohende Rentenabschläge möglichst zu verhindern. Damit reagiert Weber auf die jüngsten Reformüberlegungen der Bundesregierung. Der Forschungsbereichsleiter räumt ein, dass die Regierung aktuell zwar eine Ausnahme von der Zwangsverrentung plane, wenn die spätere Rente in Folge der Abschläge unter das Grundsicherungsniveau fallen würde, doch habe auch die geplante Neuregelung einen Schönheitsfehler: Denen, deren Rente knapp über dem Hartz IV Niveau liege, drohe weiter die Zwangsverrentung. Durch die vom IAB vorgeschlagenen Ausgleichszahlungen könnte die Ungleichbehandlung vermieden werden.
Die Tür zum Arbeitsmarkt bleibt offen
Vor allem bliebe durch eine Umsetzung dieses Vorschlages die Tür zum Arbeitsmarkt für Betroffene weiter offen, sagt Weber. Außerdem könnten Staat und Rentenversicherung im Falle einer späteren erfolgreichen Job-Vermittlung der älteren Arbeitslosen sogar Geld sparen. Dem IAB-Vorschlag folgend sollten selbst Hartz IV Bezieher, die die Voraussetzungen für einen Rentenbezug mit 63 Jahren erfüllen, weiterhin ALG II beziehen, denn bei der Rente mit 67 hätten Arbeitslose so immerhin noch rund vier Jahre lang die Chance auf eine Job-Vermittlung.