In Zukunft soll die Förderungsdauer für Ein-Euro-Jobs verlängert werden: Davon betroffen sind insbesondere Langzeitarbeitslose, die innerhalb der letzten zehn Jahre neun Jahre Grundsicherungsleistungen erhalten haben.
Änderung des Gesetzes zu Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV
War es den Jobcentern bisher nur möglich, erwerbsfähige Leistungsberechtigte über die Dauer von höchstens 24 Monaten innerhalb von fünf Jahren in Ein-Euro-Jobs unterzubringen, sollen Bezieher von Hartz IV Leistungen künftig erneut und auch wiederholt bis zu zwölf Monate in Arbeitsgelegenheiten gewiesen werden können – zumindest sieht das eine Formulierung des Bundessozialministeriums für eine Änderung des Gesetzes zu Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV vor, über das der Bundestag derzeit berät. Begründet wird die geplante Änderung im Formulierungsvorschlag, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorlag, damit, dass es den Betroffenen auch bei guter Konjunktur kaum möglich sei, vom Aufbau der Beschäftigung zu profitieren und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Zahl der geförderten Jobs ist rückläufig
In den vergangenen zwei Jahren war die Zahl der geförderten Jobs für Langzeitarbeitslose um mehr als ein Drittel zurückgegangen: von knapp 140.000 auf unter 90.000. Im Dezember 2015 waren von den rund 84.000 geförderten Stellen 76.000 Ein-Euro-Jobs.