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Sanktionen: Jobcenter streichen Hartz IV Betroffenen 1,7 Milliarden Euro!

Jahr für Jahr geht deutschen Langzeitarbeitslosen und Hartz IV Beziehern ein dreistelliger Millionenbetrag durch die Lappen: 2015 kam das Jobcenter so auf 170 Millionen Euro Ersparnis – seit 2007 sind es insgesamt schon 1,7 Milliarden. Der Grund: Sobald ein Erwerbsloser ein Arbeits- oder Ausbildungsangebot, das für das Jobcenter als „zumutbar“ gilt, ablehnt, darf die Bundesagentur für Arbeit seinen unliebsamen Kunden mit Leistungseinbeihalt sanktionieren.

Verstöße gegen Meldepflichten als Hauptgrund

Hauptfaktor, der dem Bund eine durchschnittliche Einsparung von 108 Euro pro Empfänger pro Jahr beschert, sind aber Verstöße gegen Meldepflichten – beispielsweise die unangemeldete Neuaufnahme eines Arbeitsverhältnisses. Doch auch die Missachtung von Vorgaben seitens des Jobcenters können bei Hartz-IV-Empfängern schnell zu drastischen Leistungskürzungen führen. Im Jahresdurchschnitt kam die Behörde so zuletzt auf 131.776 erwerbsfähige Leistungsbezieher, die mit wenigstens einer Sanktion abgestraft wurden. An die Öffentlichkeit kamen die erschreckenden Zahlen jetzt, weil Sabine Zimmermann – sozialpolitische Sprecherin der Linken – die Bundesagentur für Arbeit aufgefordert hatte, Zahlen und Fakten zusammenzustellen.

Zimmermann nennt Sanktionen verfassungswidrig

Die sozialpolitische Sprecherin forderte die Bundesregierung dazu auf, derlei Kürzungen umgehend abzuschaffen: Die Sanktionen würden insbesondere gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen und Grundrechte kürze man nicht! Lieber solle die Regierung daran arbeiten, wie mehr und fair entlohnte Arbeitsplätze entstehen könnten.

Bundesagentur für Arbeit ist sich keines Fehlers bewusst

Auch wenn erst kürzlich bekannt geworden war, dass Hartz IV Empfänger, die gegen Sanktionierungen vorgehen, in über einem Drittel der Fälle vor Gericht erfolgreich sind, ist sich die Bundesagentur für Arbeit keines Fehlverhaltens bewusst: Gemessen an über vier Millionen erwerbsfähigen Hartz IV Empfängern seien die Abstrafungsquoten als gering anzusehen, was bedeute, dass die Spielregeln von der Kundenmehrheit akzeptiert würden. Es bleibt abzuwarten, ob die Langzeiterwerbslosen auch nach Bekanntwerden dieser Zahlen weiterhin so handzahme Spielpartner sein werden.

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